Eine Pflegerin aus dem Kanton Zürich ist zu Unrecht entlassen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden.
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Ein Gericht. (Symbolbild) - keystone

Die Pflegerin arbeitete in einem Heim für Erwachsene mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen.

Eines Tages bemerkte sie, dass zwei ihrer Kolleginnen die Medikamentenabgabe vergessen hatten, konkret handelte es sich um Verhütungsmittel und Neuroleptika.

Sie «bügelte» das Versäumnis ihrer Kolleginnen aus und verabreichte die Tabletten dreieinhalb Stunden später. Die Abendmedikamente erhielten die Patientinnen und Patienten entsprechend etwas später am Abend.

Sie habe gewusst, dass dies bei diesen Medikamenten möglich sei, argumentierte sie. Es sei schon mehrfach so gehandhabt worden.

Kein grosses Thema

Allerdings informierte sie weder den Arzt noch die Heimleitung über den Vorfall, obwohl dies obligatorisch gewesen wäre.

Sie machte einzig die Kolleginnen, welche die Medikamentenabgabe vergessen hatten, auf das Versäumnis aufmerksam.

Dabei versprach sie den beiden Kolleginnen, dass sie «aus dem Ganzen kein grosses Thema» machen werde und dass das «unter ihnen» bleibe. Damit habe sie die Kolleginnen schützen wollen.

«Unter ihnen» blieb der Vorfall jedoch nicht: Im Februar 2022 wurde die Pflegerin fristlos entlassen, die Heimleitung hatte doch kurz darauf davon gehört.

Einsprache abgelehnt

Daraufhin rekurrierte die Pflegerin bei der Sicherheitsdirektion, welche ihre Einsprache jedoch ablehnte. Die Frau zog den Fall deshalb vor Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht gab der Frau nun Recht, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht. Die Pflegerin habe zweifellos nicht korrekt gehandelt, schreibt das Verwaltungsgericht.

Sie sei ihrer Vorbildfunktion gegenüber der Studentin zudem nicht nachgekommen, als sie ihr gesagt habe, dass der Vorfall nicht gemeldet werden solle.

Angesichts des Arbeitsklimas in diesem Heim sei es jedoch glaubhaft, dass die Pflegerin ihre Kolleginnen nur habe schützen wollen.

Entlassung ungerechtfertigt

Zudem sei sie selber schon vor dem Team als «Verräterin» hingestellt worden, als sie einen anderen Vorfall bei der Medikamentenabgabe gemeldet habe. Das «Nichtmelden» war also auch Selbstschutz.

Dazu komme, dass das Heim mit der Entlassung zwei Wochen gewartet habe. Das zeige, dass der Vorfall «keine sofortigen Reaktion» nötig gemacht habe.

Die fristlose Entlassung sei deshalb ungerechtfertigt. Die Pflegerin erhält nun eine Entschädigung für entgangenen Lohn in Höhe von rund 30'000 Franken.

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