Das Bezirksgericht erstattete vor zwei Jahren im Zusammenhang mit einem schweren Fall von Kindsmisshandlung Anzeige. Das Verfahren wird nun aufgenommen.
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Der Eingang zur Kesb in Zürich. - Keystone

Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft teilte am Montag, 28. November 2022 auf Anfrage von Keystone-SDA mit, dass das Verfahren gegen Mitglieder der früheren Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich wegen Kindsmisshandlung weiterhin pendent sei. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Die Vormundschaftsbehörde war die Vorläufer-Organisation der heutigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb.

Hintergrund der Anzeige ist ein Fall, der ab morgen Dienstag, 29. November 2022, vor dem Zürcher Obergericht verhandelt wird.

Tatbestände sind unter anderen Misshandlung, Demütigung und Aushungerung

Ein mittlerweile getrenntes Ehepaar soll seine Kinder jahrelang misshandelt, geschlagen und erniedrigt haben. Zwei der Kinder wurden unter anderem über Jahre hinweg immer wieder im Keller eingesperrt und litten Hunger.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Vater im September 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren, die Mutter erhielt zwölf Jahre.

Behörden boten lediglich Hilfe an, ohne zu insistieren

Wie während der Verhandlung vor Bezirksgericht bekannt wurde, blieb das jahrelange Martyrium der Kinder nicht unbemerkt:

Bei den Behörden gingen unzählige Meldungen ein, von Nachbarn, von Lehrern und auch von Ärzten, welche die ausgehungerten Kinder in ihrer Praxis sahen.

Die Behörden boten der Familie jeweils nur das Gespräch und ihre Hilfe an – doch sie insistierten nicht.

«Da ist vieles falsch gelaufen», sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung und kündigte eine Strafanzeige gegen die damals Verantwortlichen an. Auch der Anwalt der misshandelten Kinder kritisierte die Untätigkeit der damaligen Behörde.

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