Stadtrat Zürich verlängert Unterstützung für das Gewerbe
Der Stadtrat Zürich verzichtet auf die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes bis Ende 2022.

Die wirtschaftliche Situation für das Gewerbe in der Stadt Zürich bleibt wegen der Folgen der Corona-Pandemie angespannt. Deshalb verzichtet der Stadtrat auf die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes bis Ende 2022. Zudem können die Gastwirtschaftsbetriebe bis Ende Oktober 2022 die Boulevardcaféplätze kostenlos ausweiten und darauf die Anzahl Sitzplätze erhöhen.
Mit Ausnahme der Schutzmaskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in den Gesundheitseinrichtungen hat der Bundesrat die Covid-Schutzmassnahmen aufgehoben. Trotzdem dürfte es insbesondere für die Gastronomie und Eventbranche noch geraume Zeit dauern, bis sie sich von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie erholt haben.
Zurzeit sind die Kundinnen- und Kundenfrequenzen beispielsweise wegen der eingeschränkten Reisetätigkeit der Touristinnen und Touristen nach wie vor reduziert. Viele Personen sind wegen der immer noch hohen Ansteckungszahlen vorsichtig, halten die Hygiene und Vorsichtsmassnahmen eigenverantwortlich weiterhin ein und arbeiten teilweise immer noch im Homeoffice.
Deshalb ist eine Unterstützung insbesondere des Gastgewerbes und der Veranstaltungsbranche weiterhin angebracht.
Nutzung des öffentlichen Grundes
Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Grundes zu gewerblichen Sonderzwecken sowie die Bewilligungs- und Kontrollgebühren wurden bis 31. März 2022 erlassen. Diese Massnahme wird nun bis Ende 2022 verlängert zum Beispiel für Boulevardcafés, Gastwirtschaftspatente und Nachtcafés, Taxistandplätze und -bewilligungen, Märkte und weitere Nutzungsarten. Der Gebührenerlass vom 1. April 2022 bis 31. Dezember 2022 führt bei der Stadtpolizei zu Mindererträgen von schätzungsweise rund 5'910'400 Franken.