Die Stadt Zürich hat auf den 1. Januar 2024 die Vermietungsverordnung für Mieter von städtischen Wohnungen erneuert. Darum müssen rund 6300 Mietverträge angepasst werden.

Die neue «Verordnung über die Grundsätze der Vermietung von städtischen Wohnungen» (VGV) regelt insbesondere die Belegung der Wohnungen und die Höhe des zulässigen Haushaltseinkommens, wie Liegenschaften Stadt Zürich am Dienstag (LSZ) mitteilte.

Beträgt die Differenz zwischen Anzahl Zimmer und der Anzahl Menschen in einer Wohnung mehr als minus eins, gilt die Wohnung als unterbelegt. Zudem darf das massgebende Haushaltseinkommen bei Mietantritt höchstens das vierfache und im Mietverlauf höchstens das sechsfache der jährlichen Bruttomiete betragen.

Die Vertragsänderung betrifft jene Mietenden der insgesamt 9189 städtischen Wohnungen (Stand Ende 2019), die in einer nicht subventionierten städtischen Wohnung leben und vor 2019 eingezogen sind. Die neue VGV ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Wie viele Mietendende die neuen Vorgaben nicht erfüllen lässt sich nicht beziffern. Gemäss einer Berechnung des Stadtrats von 2018 hätten 16,8 Prozent der Wohnungen als unterbelegt gegolten und 17,9 Prozent das zulässige Haushaltseinkommen überschritten, wenn die Neuerungen 2016 einführt worden wären. LSZ-Mediensprecher Kuno Gurtner geht davon aus, dass sich die heutige Situation ähnlich gestaltet.

Laut VGV darf bei höchstens 15 Prozent der Mietverhältnisse das massgebende Einkommen überschritten werden. Um diese Grenze einzuhalten, kann ein Wohnungswechsel verlangt werden. Ob die Vorgaben von der Mieterschaft eingehalten werden, wird alle zwei Jahre überprüft. Das erste Mal geschieht dies 2025.

Nach den aktuellsten Zahlen von LSZ (Stand 2017) kostet eine Einzimmerwohnung ab 623 Franken, eine Dreizimmerwohnung ab 881 Franken und eine Wohnung mit sechs und mehr Zimmern ab 2182 Franken pro Monat.

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