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Risikomindernde Massnahmen bei städtischen Hochbauten in Zürich

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Angesichts der unmittelbaren Risiken von fehlenden oder überteuerten Angeboten ergreift das Amt für Hochbauten vorsorgliche Massnahmen.

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Wohnungen vor dem Prime Tower in Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Aufgrund verschiedener Ereignisse wie des Ukraine-Kriegs und der Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich diverse Baustoffe − zum Beispiel Stahl, Holz und Kunststoffprodukte − verknappt und verteuert.

Beispielsweise ist der Preis von Bewehrungsstahl seit März 2021 innerhalb eines Jahres um rund 70 Prozent gestiegen. Was die stadteigenen Bauprojekte betrifft, beobachtet das zuständige Amt für Hochbauten (AHB) die Entwicklung schon seit einiger Zeit sehr genau.

Es steht zudem mit weiteren Baubeteiligten in engem Kontakt, unter anderem mit dem kantonalen Hochbauamt, dem Baumeisterverband Zürich Schaffhausen und der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren. Bis Ende Juni 2022 soll eine gemeinsame, praktische Handlungsempfehlung verabschiedet werden.

Das Amt für Hochbauten hat bereits vorsorgliche Massnahmen ergriffen

Das AHB stellt auch seitens beauftragter Unternehmen eine grosse Unsicherheit fest, was die Preisentwicklung und Materialverfügbarkeit angesichts der unbeständigen externen Entwicklung anbelangt. Es besteht das Risiko, dass die Unternehmen keine oder kaum noch Angebote bei städtischen Projekten einreichen und dadurch Bauvorhaben verzögert werden.

Im Sinne der Risikominderung hat die Direktorin des Amts für Hochbauten, Wiebke Rösler Häfliger, deshalb bereits vorsorglich Massnahmen eingeleitet: «Wir können die aktuellen Herausforderungen nur gemeinsam mit den Unternehmenden meistern, indem wir die neuen Werkverträge in den relevanten Punkten anpassen, um faire Bedingungen für beide Seiten zu schaffen. Zum Beispiel, indem wir kürzere Preisbindungen festlegen oder einzelne Materialpreise an einen Preisindex binden», so Rösler Häfliger.

Laufende Werkverträge dürften zwar aus submissionstechnischen Gründen nicht verändert werden, aber auch hier gebe es die Möglichkeit einer ausserordentlichen Preisanpassung, hält Rösler Häfliger fest. Zudem werde jeweils im Einzelfall geprüft, ob allfällige Lieferverzögerungen auch mittels Änderung des Bauablaufs oder durch die Verwendung alternativer Materialien aufgefangen werden könnten.

Konkrete Auswirkungen auf städtische Bauprojekte schwer abschätzbar

Ebenfalls bestehe situativ die Möglichkeit, Materialpreisteuerungen über die im Projekt eingestellten Kreditreserven zu finanzieren. Nicht verhandelbar sei die Nachweispflicht der Unternehmer, so Rösler Häfliger weiter. Sämtliche Verteuerungen müssten stets offen dargelegt werden.

Die Preissteigerungen auf den internationalen Märkten sind nicht vorhersehbar und die entsprechende Entwicklung ist momentan äusserst volatil. Daher gestaltet sich die Einschätzung bezüglich allfälliger Terminverzögerungen und Mehrkosten bei den aktuell rund 300 städtischen Bauprojekten schwierig. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass sich Lieferengpässe und Materialpreisteuerungen auch auf städtische Projekte auswirken werden.

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