Regierungsrat will vollen Steuerabzug für Kita-Platz ermöglichen
Eltern im Kanton Zürich sollen für die familienergänzende Betreuung einen höheren Abzug in ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Der Regierungsrat will so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und insbesondere das Fachkräftepotenzial der Frauen besser ausschöpfen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Änderung des Steuergesetzes, wie er am Donnerstag, 25. August 2022, mitteilte. Bei den Staats- und Gemeindesteuern sollen Eltern für die familienergänzende Betreuung pro Kind statt wie bis anhin maximal 10'000 Franken neu bis zu 25'000 Franken abziehen können.
Die neue Limite entspreche den Kosten eines vollzeitlichen, nicht subventionierten Kita-Platzes im Kanton Zürich, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung. «Nach der Anpassung wären die Kosten für einen solchen Kita-Platz in vollem Umfang abzugsfähig.»
Die Obergrenze entspreche auch der Regelung des Bundes, hält der Regierungsrat weiter fest. Ab 1. Januar 2023 gelte bei der direkten Bundessteuer ebenfalls ein Abzug von maximal 25'000 Franken.
Es sei mit «positiven Beschäftigungsimpulsen» zu rechnen
Wegen des höheren Abzuges dürften beim Kanton und bei den Gemeinden gemäss den aktuellen Zahlen theoretisch jährlich je rund 14 Millionen Franken weniger Steuereinnahmen eingehen.
Der Regierungsrat erwartet allerdings, dass diese Mindererträge effektiv tiefer ausfallen werden. Denn er geht davon aus, dass die Gesetzesanpassung zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt und damit die Erwerbsanreize erhöht werden können. Auf längere Sicht sei mit «positiven Beschäftigungsimpulsen» zu rechnen – und damit auch mit höheren Steuereinnahmen.