Zwei Jahre nach dem Start des Asylzentrums mit Verfahrensfunktion auf dem Duttweiler-Areal zieht der Stadtrat in eine grundsätzlich positive Bilanz.
Zürich
Die Stadt Zürich. - Keystone

Mit der Zustimmung zum Bau des Bundesasylzentrums (BAZ) Zürich im Jahr 2016 hatte der Gemeinderat den Stadtrat beauftragt, ihm zu den ersten zwei Betriebsjahren des Zentrums Bericht zu erstatten.

Die Berichterstattung sollte vor allem Aussagen zur geltenden Hausordnung und zum Betriebskonzept, zur externen Leistungserbringerin im Bereich Sicherheit, zum Asylverfahren, zu vulnerablen Personen sowie zur Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) machen.

Basis für die Einschätzung des Stadtrats bildeten neben einem vom Sozialdepartement in Auftrag gegebenen Bericht auch weitere Analysen und Untersuchungen, die seit Eröffnung des BAZ Zürich zu den schweizweit eingeführten Bundesasylzentren und zum BAZ Zürich im Besonderen publiziert wurden.

Analyse zur Auftragswahrnehmung der Asylorganisation Zürich

Neben zwei vom SEM in Auftrag gegebenen Berichten ist hierbei insbesondere eine vom Verwaltungsrat der Asylorganisation Zürich (AOZ) initiierte Analyse zur Auftragswahrnehmung der AOZ im BAZ Zürich zu nennen (Medienmitteilung der AOZ vom 10. Juni 2022).

Grundsätzlich ist der Stadtrat der Meinung, dass der Entscheid für ein Bundesasylzentrum in der Stadt Zürich richtig und wichtig war, weil Zürich als Standortgemeinde einen massgeblichen Beitrag zur Qualität der Unterbringung und Betreuung leisten konnte.

Der Stadtrat sieht es zudem als Gewinn an, dass das BAZ Zürich durch seine Lage mitten in der Stadt auch im Zentrum der Aufmerksamkeit der städtischen Bevölkerung, Politik und teilweise auch der Medien steht. Durch die stetige und oftmals kontroverse Auseinandersetzung mit dem BAZ Zürich wird die Bearbeitung verschiedener Themen ermöglicht, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind und Anpassungen bedürfen.

Zürich als Standortgemeinde bietet Vorteile

Der Stadtrat ist der Ansicht, dass die Stadt Zürich als Standort für ein Bundesasylzentrum einen wichtigen Beitrag leistet. Denn auch wenn der städtische Einfluss auf die Betriebsführung des BAZ Zürich aufgrund der Zuständigkeit des Staatssekretariats für Migration begrenzt ist, konnte die Stadt Zürich als Standortgemeinde vor und nach Inbetriebnahme immer wieder bestehende Spielräume nutzen und gewisse Anpassungen in der Betriebsführung aushandeln.

Grundsätzlich erlaubt dem Standort des BAZ Zürich eine starke Einbindung in bestehende städtische Regelstrukturen, was einen intensiven Austausch in den Bereichen Bildung, Kinderschutz, Beschäftigung, Freizeitgestaltung, Gesundheitsversorgung und Sicherheit ermöglicht.

Schwieriger Start für das Bundesasylzentrum Zürich

Rückblickend stellt der Stadtrat fest, dass vor allem in der Anfangsphase zu wenig Augenmerk auf die bestehenden grossen Unterschiede zwischen Testbetrieb und regulärem Betrieb von Bundesasylzentren gelegt wurde. Besonders der Übergang vom Zentrum Juch – das vollständig in städtischer Verantwortung geführt worden war – in das vom Bund verantwortete Bundesasylzentrum gestaltete sich für die Belegschaft sehr schwierig.

Der dafür notwendige Kulturwandel war von allen Beteiligten deutlich unterschätzt worden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der Bund in der Testphase nur die beschleunigten Verfahren, nicht aber den Betrieb der Zentren testete.

Die zum Zeitpunkt der Eröffnung bestehenden baulichen und betrieblichen Mängel erschwerten den Start des BAZ Zürich zusätzlich. Im Laufe der ersten beiden Betriebsjahre haben sich die Abläufe nun aber eingespielt und die Lebensbedingungen für die Bewohnenden des BAZ Zürich konnten in verschiedener Hinsicht deutlich verbessert werden.

Begegnungsraum ermöglicht Austausch mit dem Quartier

Um das BAZ Zürich ins Quartier einzubetten und den Austausch zwischen den Asylsuchenden und der Wohnbevölkerung zu fördern, betreibt die Stiftung Zürcher Gemeinschaftszentren (ZGZ) im Auftrag des Sozialdepartements seit 2019 im BAZ Zürich einen Begegnungsraum. Dieser hat sich etabliert und wird rege genutzt.

Vor allem der offene Treff wird von den Asylsuchenden besonders geschätzt und fördert als eigentliches Kernstück des Angebots den niederschwelligen Kontakt. Um das Angebot des Begegnungsraums in Zukunft weiter auszubauen, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine entsprechende Beitragserhöhung für die Jahre 2023–2024 (STRB Nr. 0444/2022).

Stadtrat zieht positives Fazit

Insgesamt bietet der Betrieb des Bundesasylzentrums mitten in der Stadt Zürich verschiedene Vorteile und ermöglicht den Bewohnenden einen guten Anschluss an die städtischen Regelstrukturen und einen schnellen Kontakt zur Wohnbevölkerung. Diese enge Anbindung ist insbesondere für die Integration von Bedeutung.

Nach den anfänglichen Startschwierigkeiten haben sich der Betrieb und das Zusammenspiel der verschiedenen Beteiligten im BAZ Zürich mittlerweile gut eingespielt – was nicht bedeutet, dass es für die Zukunft kein Verbesserungspotenzial mehr gibt.

Die Stadt Zürich wird sich auch weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, die Prozesse und Bedingungen zum Wohle der Geflüchteten weiter zu optimieren.

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