Das Zürcher Obergericht hat eine 35-jährige Hundehalterin aus Winterthur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Sie verweigerte ihrer trächtigen französischen Bulldogge «Lisi» einen Kaiserschnitt, so dass das Tier qualvoll starb.
Hund im Käfig
Ein Hund befindet sich in einem Käfig (Symbolbild). - dpa

Für das Obergericht war klar: Hündin «Lisi» litt vor ihrem Tod über mehrere Stunden starke Schmerzen. Diese seien äusserlich garantiert sichtbar gewesen und hätten von der Hundehalterin auch bemerkt werden müssen. Die Halterin hätte die Pflicht gehabt, für die medizinische Versorgung zu sorgen, heisst es im Urteil.

Weil die Serbin aber nicht rechtzeitig für einen Kaiserschnitt ins Tierspital ging, verurteilte das Obergericht sie nun wegen Tierquälerei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Bülach, hatte die Frau noch freigesprochen. Es sei nicht ganz klar, was am Tag der Welpen-Geburt wirklich passiert sei, fand das Gericht damals. Für die Oberrichter war aber erwiesen, dass die Frau sich nicht um «Lisi» gekümmert hat, als die Geburt ihrer fünf Welpen losging.

Die Halterin rief zwar bei der Tierärztin an. Sie verzichtete aber darauf, die Hündin ins Tierspital zu bringen, und dies, obwohl die Praxisassistentin ihr explizit dazu geraten hatte.

Für die Staatsanwältin war der Grund klar: Ein Not-Kaiserschnitt bei einer Hündin kostet zwischen 2000 und 3000 Franken. Geld, das die Halterin nicht ausgeben wollte, weil sie mit dem Welpen-Verkauf verdienen wollte.

Nur deshalb habe sie «Lisi» auch illegal aus Kroatien importiert und den nicht kastrierten Rüden «Lumi» dazu geholt, so die Anklage. Probleme bei der Geburt sind bei dieser überzüchteten Mode-Rasse jedoch häufig, weil die Becken der Hündinnen schmal und die Welpenköpfe vergleichsweise sehr gross sind.

30 Stunden dauerte es, bis «Lisi» tot war. Ein Welpe steckte in ihrem Geburtskanal fest. Als die Halterin am Morgen aufstand und nach den frisch geborenen Welpen sehen wollte, war «Lisi» tot und «schon ganz starr», wie die Frau selber beim Prozess sagte.

Freigesprochen wurde die Frau jedoch vom Vorwurf, «Lisi» während ihrer Trächtigkeit nicht genug gefüttert zu haben. Als Laie habe sie nicht wissen können, dass Hündinnen dann mehr Nährstoffe bräuchten. «Lisi» sei zudem nur leicht untergewichtig gewesen, so das Obergericht in seinem Urteil.

Es kam mit seinen 7 Monaten Freiheitsstrafe bedingt deshalb auf eine leicht niedrigere Strafe als sie die Staatsanwältin gefordert hatte. Diese verlangte acht Monate bedingt und eine Busse. Die Halterin selber forderte einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Rüde «Lumi» lebt heute bei einer anderen Familie. Die Beschuldigte gab ihn freiwillig ab. Für die Staatsanwältin ist klar, weshalb: Mit einem Rüden alleine gibt es keine lukrativen Welpen. Eine nicht sterilisierte Hündin durfte sich die Frau aber nicht mehr anschaffen. Das Veterinäramt hat ihr ein Verbot auferlegt.

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