Neuer Versuch für wirtschaftliche Basishilfe in der Stadt Zürich
Die linke Ratsseite des Zürcher Gemeinderates wagt einen neuen Versuch für eine wirtschaftliche Basishilfe für Sans-Papiers,

Das als Überbrückungshilfe angelegte Pilotprojekt soll Sans-Papiers in akuten Notlagen unterstützen, wie es in der Begründung heisst. Dazu zählen die Initiierenden von SP, Grüne und AL etwa den kurzfristigen Verlust der Wohnung oder des Einkommens. Sie stützen sich dabei auf Artikel 12 der Bundesverfassung, der ein Recht auf Hilfe in Notlagen vorsieht.
Die Finanzhilfe soll sich an den Ansätzen der Asylfürsorge orientieren, auf sechs Monate beschränkt sein und sich an Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus richten – sogenannte Sans-Papiers. Diese müssten dabei seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz und mindestens zwei Jahren in der Stadt Zürich leben.
SP, Grüne und AL reichten zudem eine PI ein, die drei Millionen Franken für ein gleiches Pilotprojekt fordert, das sich an Ausländer mit gültigem Aufenthaltsstatus richtet. Die Initiierenden berufen sich dabei auf das Zürcher Sozialhilfegesetz. Dieses beauftragt die Gemeinden unter anderem zu vorbeugenden Massnahmen gegen Notlagen von Personen.
Entschluss aufgrund eines Fehlers rechtskräftig
Laut Begründungstext glauben die Initiierenden, mit den neuen Vorstössen den Einwendungen des Bezirksrats Rechnung zu tragen. Dieser hatte im Dezember 2021 nach einer Beschwerde der FDP den ersten Versuch einer wirtschaftlichen Basishilfe als Verstoss gegen ausländerrechtliche Bestimmungen taxiert und den Beschluss zur Finanzierung aufgehoben.
Die FDP warf dem Stadtrat vor, mit dem Projekt gezielt jene Bestimmungen umgehen zu wollen, gemäss denen der Bezug von regulärer Sozialhilfe bei Ausländern zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz führen kann. Der Entscheid wurde rechtskräftig, nachdem die Stadt Zürich es verpasste, die Rekursfrist einzuhalten.
Dass das Basishilfe-Projekt illegal war, glaubt der Stadtrat indes nicht. Er sei nach wie vor davon überzeugt, dass es «kein übergeordnetes Recht verletzt» habe, hält er in einer am Donnerstag, 28. April 2022, veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP fest.
Der Entschluss des Bezirksrats sei nur rechtskräftig geworden aufgrund eines Fehlers in der Stadtverwaltung. «Weitere Rechtsinstanzen hätten zu anderen Schlussfolgerungen als der Bezirksrat gelangen können», hält der Stadtrat fest.