Neue Taxistandplatzbewilligung kommt per 2026
Der Stadtrat hat eine Teilinkraftsetzung der neuen Parkkartenverordnung beschlossen. Unter anderen die Taxistandplatzbewilligung tritt per 2026 in Kraft.

Wie die Stadt Zürich schreibt, wurden gegen die neue Parkkartenverordnung Rechtsmittel ergriffen.
Nun hat der Stadtrat beschlossen, nicht bestrittene Teile im Jahr 2026 in Kraft zu setzen: die Taxistandplatzbewilligung sowie ausgewählte Bewilligungen in digitaler Form.
Die Anwohnendenparkkarte nach dem «Bieler Modell» folgt per 1. Januar 2027.
Taxistandbewilligung für 480 Franken pro Jahr
Bislang konnten Taxifahrer die städtische Betriebsbewilligung als Standplatzbewilligung benutzen. Aufgrund des neuen kantonalen Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen ist dies nur noch bis Ende Jahr möglich.
Mit Artikel 38 der neuen Parkkartenverordnung (PKV) wurde die Grundlage geschaffen, dass die Stadt Zürich neu Standplatzbewilligungen ausstellen und Gebühren erheben darf.
Die Taxistandplatzbewilligung wird ab 1. Januar 2026 von der Dienstabteilung Verkehr (DAV) erteilt. Die Gebühren betragen 480 Franken pro Jahr.
Es gelten Übergangsbestimmungen
Die Bearbeitung der vielen Gesuche wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Deshalb gelten folgende Übergangsbestimmungen: Taxifahrer mit einer gültigen Standplatzbewilligung bis zum 31. Dezember 2025 können die Taxistandplätze ohne Einreichen eines Gesuchs noch bis zum 31. Januar 2026 nutzen – vorausgesetzt, sie besitzen einen kantonalen Taxiausweis und eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung.
Mit dem Einreichen des Gesuchs dürfen Taxifahrer mit kantonalem Taxiausweis und kantonaler Taxifahrzeugbewilligung die Standplätze bis zum 30. April 2026 benutzen – auch wenn sie noch keine Standplatzbewilligung haben.
Weiterer Zeitplan
Nach Ostern 2026 kann die DAV zudem Bewilligungen in digitaler Form anbieten. In einem ersten Schritt umfasst dieses Angebot Tagesbewilligungen für Blaue Zonen, Handwerker sowie für die Zufahrt in Sperrzone.
Die Anwohnendenparkkarte nach dem «Bieler Modell» wird ab 1. Januar 2027 umgesetzt.
Diverse Bewilligungen wie die erweiterte Gewerbebewilligung sind durch Rechtsmittel blockiert. Die Inkraftsetzung dieser Teile der PKV lässt sich aufgrund der Rechtsmittel nicht abschätzen.






