Nach Spitzenmedizin-Skandalen: Kantonsrat will Gesetzesänderungen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Missstände an mehreren Kliniken es Universitätsspitals Zürich (USZ) haben konkrete Folgen: Der Kantonsrat hat am Montag fünf Vorstösse überwiesen, die einen Kulturwandel am Unispital herbeiführen sollen - weg von den Koryphäen in Weiss.

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Eingang des Zürcher Universitätsspitals. (Archiv) - Keystone

850 Seiten lang wurde das Protokoll über die Unregelmässigkeiten und Missstände am USZ: Die kantonsrätliche Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) arbeitete die Vorgänge offenbar eingehend auf.

Im März diesen Jahres stellte die Kommission ihre Untersuchung vor - inklusive 74 Empfehlungen für USZ, Universität und Regierung. Bei der politischen Aufarbeitung am Montag zeigten sich einzelne Ratsmitglieder aber auch selbstkritisch.

Der Kantonsrat sei für die Aufsicht über die Strukturen zuständig, sagte Isabel Bartal (SP, Zürich). Dass diese nicht optimal seien, sei aber seit Jahren bekannt. Schon vor zehn Jahren habe es Vorstösse gegeben, die sich damit befasst hätten, passiert sei nichts. Nun müsse der Kulturwandel endlich vollzogen werden.

Die Vorstösse, die am Montag überwiesen wurden, stammen alle von der ABG. Die Kommission gibt der Regierung damit also den Auftrag, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Mit dem ersten Vorstoss soll die Spitaldirektion bei Personellem gestärkt und der Spitalrat geschwächt werden.

Die Klinikdirektorinnen und -direktoren werden aktuell vom Spitalrat ernannt, also vom Verwaltungsrat, und nicht von der Spitaldirektion. Für eine Mehrheit des Rates ist dies völlig falsch. Gemäss FDP wäre so etwas in keinem Unternehmen möglich.

Neu soll die Spitaldirektion die Anstellungsbehörde werden. Damit erhielte sie auch die Macht, die Spitzenmediziner zu führen - und bei Bedarf in die Schranken zu weisen, was bisher nicht möglich war.

Der zweite Vorstoss, der ebenfalls unbestritten war, soll Doppel-Anstellungen künftig verhindern. Klinikdirektorinnen und -direktoren sollen für ihre Lehrtätigkeit künftig nicht auch noch parallel an der Universität angestellt sein. Im Vergleich mit anderen Universitätsspitälern sei dies ein Auslaufmodell.

Die Spitzenmediziner sollen ausschliesslich am USZ angestellt sein. Die Lehr- und Forschungstätigkeit an der Uni soll vertraglich zwischen diesen beiden Institutionen geregelt werden.

Diese beiden Institutionen, also Unispital und Universität, haben gemäss dem ABG-Bericht seit Jahren «beträchtliche Dissonanzen». Der Kantonsrat überwies deshalb diskussionslos einen Vorstoss, der die Aufsicht generell verbessern soll. Er verlangt, dass die Aufsichtsstrukturen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Dabei erwähnt die ABG etwa die Tatsache, dass die Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) gleichzeitig auch Präsidentin des Universitätsrates ist. Das werfe Fragen auf, wie die Bildungsdirektion den Universitätsrat kontrolliere. Die Geschäfte gehen nun an den Regierungsrat, der sich dazu äussern muss.

Im Frühling 2020 waren Missstände an mehreren USZ-Kliniken ans Licht gekommen. Am meisten Aufmerksamkeit erregten die Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie. Der damalige Klinikleiter, Francesco Maisano, soll Implantate einer Firma verwendet haben, an der er selber beteiligt ist, ohne diese Interessenbindung zu deklarieren. Zudem solle er Operationsberichte geschönt haben.

Das USZ und Maisano lösten das Arbeitsverhältnis schliesslich auf. Der Herzchirurg arbeitet mittlerweile in Mailand.

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