Messungen im Auftrag der Stadt Zürich zeigen auf, welche Lärmimmissionen durch «Autoposer» entstehen und welche Belastungen diese auslösen.
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Im Kanton Uri gibt es immer mehr Fahrzeuge. (Symbolbild) - Keystone

Die Stadtpolizei setzt bereits heute erfolgreich verschiedene Massnahmen gegen Poser in der Stadt Zürich ein.

Sie brausen tags und vor allem nachts mit heulenden Motoren und lauter Musik durch die Strassen und verursachen vermeidbaren – und somit verbotenen – Lärm: Die sogenannten Autoposer. Dieses Phänomen hat in Zürich in den letzten Jahren zugenommen. Auf politi-schen Ebenen werden Stimmen laut, dass die gesetzliche Grundlage für die Entwicklung und

Einführung von «Lärmblitzern» geschaffen wird. Damit könnten Verkehrsteilnehmende, die übermässig Lärm verursachen, automatisch erfasst und gebüsst werden. Um mehr über

Lärm durch Autoposer zu erfahren, hat der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) Messungen zu Poserlärm in Auftrag gegeben.

Bis zu viermal lauter als normale Fahrten

Im September 2020 fanden an der Hohlstrasse, einem beliebten Strassenabschnitt bei Autoposern, Lärmmessungen, Tonaufzeichnungen und Verkehrszählungen statt. Gemessen wurde während 11 Tagen, wobei in einer Wochenendnacht die Messungen zwischen 20 Uhr und 2 Uhr von Akustikern begleitet wurden.

Die Auswertungen ergaben, dass in der begleiteten Freitag-Nacht von 22 Uhr bis 2 Uhr 34 Prozent der Fahrten den Posern zugewiesen werden können. Durch die Poser-Fahrten erhöht sich der Dauerschallpegel (LAeq) während der Wochenendnächte um 2 bis 4 dB(A), in der Zeit von 22 Uhr bis 2 Uhr früh um 5 dB(A).

Die lautesten Poser-Fahrten erzeugten in einer Distanz von 12 Metern zum Mikrofon Lärmimmissionen von 99 dB(A). Das ist gleich laut, wie wenn man neben einem Presslufthammer stehen würde oder wenn 80 normal fahrende Fahrzeuge gleichzeitig vorbeifahren würden.

Im Durchschnitt weisen Vorbeifahrten von Posern einen um 24 dB(A) höheren Maximalpegel auf als normale Vorbeifahrten und werden damit viermal lauter wahrgenommen.

Lärm stört und macht krank

Das Dröhnen, Röhren und Aufheulen der Motoren ist bedrohlich und erschreckend. Nicht nur wegen der Lautstärke wird Poser-Lärm durch Anwohnerinnen und Anwohner als massive Belästigung wahrgenommen. Die hohe Tonhaltigkeit, also hörbare Einzeltöne im Gesamtgeräusch, die häufigen Knallgeräusche und der typische schnelle Lärmanstieg der Poser-Fahrten werden als extrem störend empfunden.

Dies hat auch gesundheitliche Folgen: Bereits ab einem Maximalpegel von 40 dB(A) am Ohr des Schlafenden – 40 dB(A) sind vergleichbar mit dem Geräusch eines surrenden Kühlschranks – kommt es zu Aufwachreaktionen.

Massnahmen gegen Poser bereits heute umgesetzt

Die Stadtpolizei will primär verkehrsgefährdende Situationen verhindern (Tempoüberschreitungen, waghalsige Manöver usw.). So werden bekannte Routen punktuell mit Geschwindigkeitsmessungen überwacht. Ein weiteres Augenmerk wirft die Stadtpolizei Zürich auf bei «Autoposern» beliebte Treffpunkte. Hier werden teilweise auch Wegweisungen ausgesprochen.

«Autos, die sinnlosen und vermeidbaren Lärm verursachen, sind in der Stadt Zürich unerwünscht. Die Fahrzeuglenkenden müssen damit rechnen, dass sie verzeigt und ihre Wagen kontrolliert und wenn nötig sichergestellt werden. Die Stadtpolizei wird auch in Zukunft konsequent durchgreifen, um die Bevölkerung vor störendem und unnötigem Lärm zu schützen», sagt Stadträtin Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements der Stadt Zürich.

Entsprechend versucht die Stadtpolizei im Rahmen von Kontrollen, nicht vorschriftsgemässes Verhalten zu ahnden. Zudem sollen Fahrzeuge identifiziert werden, bei denen unerlaubte Manipulationen an den Abgasanlagen und Steuergeräten vorgenommen wurden. Solche Wagen werden vorübergehend stillgelegt, die Kontrollschilder und der Fahrzeugausweis wird zuhanden des Strassenverkehrsamts eingezogen. Die Fahrzeuge müssen durch den Halter oder die Halterin bei der Polizei abgeholt, wieder in den ordentlichen Zustand gesetzt und anschliessend beim Strassenverkehrsamt erneut geprüft und eingelöst werden. Zusätz-lich wird der oder die Halterin beziehungsweise die lenkende Person schriftlich verzeigt.

2020 kam es im Zusammenhang mit sogenannten Autoposern zu insgesamt 479 Verzeigungen durch die Stadtpolizei Zürich. 2021 wurden bis jetzt 317 Verzeigungen vorgenommen.

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