Statt bis 2035 sollen Hausbesitzer im Kanton Zürich nur bis ins Jahr 2030 Zeit haben, um bestehende Elektroheizungen und -boiler durch umweltschonendere Technologien zu ersetzen. Dies fordert die vorberatende Kantonsratskommission.
Milder Winter Heizkosten sinken
Eine Heizung mit aufgedrehtem Heizungsthermostat in einer Wohnung - dpa

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt bei der Teilrevision des Energiegesetzes unter anderem auch, dass bei Nichtwohnbauten innerhalb von drei Jahren nach Inbetriebsetzung eine Optimierung für Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär und Gebäudeautomation vorzunehmen sei, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte.

Mit der Teilrevision des Energiegesetzes und Anpassungen im Planungs- und Baugesetz setzt der Kanton Zürich die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014» (MuKEn 2014) um.

Die Änderungen zielen vor allem auf die Wärmeerzeugung für Heizungen und Warmwasser, da darauf ein grosser Teil des Energiebedarfs entfällt. Weil die Wärme zu einem grossen Teil mit Erdöl und Erdgas erzeugt wird, sind auch die entsprechenden CO2-Emissionen hoch.

Neubauten sollen deshalb künftig ihren Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen decken müssen.

In bestehenden Bauten sollen künftig zur Wärmeerzeugung erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen, sofern dies technisch möglich ist und dadurch die Kosten über den gesamten Lebenszyklus hinweg um höchstens 5 Prozent steigen.

Mit der Vorlage zur Umsetzung der MuKEn 2014 wird sich nun als nächstes der Kantonsrat befassen.

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