Kanton Zürich will Bau von Solaranlagen erleichtern
Solaranlagen und Wärmepumpen sollen im Kanton Zürich einfacher erstellt werden können.

Der Regierungsrat will das Meldeverfahren anstelle des Baubewilligungsverfahrens einführen. Kernzonen und geschützte Gebäude sind davon ausgenommen.
Neben Solaranlagen und Wärmepumpen betrifft die Änderung auch Fernwärmeanschlüsse und öffentlich zugängliche Ladestationen für E-Autos, wie der Regierungsrat am Donnerstag, 3. November 2022, mitteilte.
Mit der Änderung müssten die Vorhaben nur der zuständigen Baubehörde gemeldet werden.
Folgt von dieser keine gegenteilige Anordnung innert 30 Tagen, kann die Anlage erstellt werden.
Steckerfertige Solaranlagen und private E-Ladestationen von der Bewilligungspflicht befreit
Das Meldeverfahren soll auch im Gewässerraum, in Uferstreifen und im Einzugsgebiet von Landschaftsschutzverordnungen sowie von Landschaftsschutzinventaren zur Anwendung kommen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Steckerfertige Solaranlagen würden mit der Revision weitgehend und private E-Ladestationen ganz von der Bewilligungspflicht befreit.
Den in der Vernehmlassung gemachten Vorschlag, auch in Kernzonen und im Bereich von kommunalen Denkmal- und Ortsbildschutzinventaren auf das Baubewilligungsverfahren zu verzichten, lehnt der Regierungsrat ab.
Städte und Gemeinden hätten kritisch darauf reagiert.
Ausbau der erneuerbaren Energien sei entscheidend
Es sollen jedoch nach dem Willen des Zürcher Regierungsrates auch in diesen Gebieten mehr Solaranlagen entstehen, einfach im regulären Baubewilligungsverfahren.
Für den Regierungsrat ist der Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend, um die klima- und energiepolitischen Ziele zu erreichen. Die Änderung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.