Anbieter von Covid-19-Tests im Kanton Zürich dürfen pro verantwortliche Fachperson nicht mehr beliebig viele Teststellen betreiben.
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Im Covid-Testzentrum des Kantonsspitals Winterthur. - sda

Anbieter von Covid-19-Tests im Kanton Zürich dürfen pro verantwortliche Fachperson nicht mehr beliebig viele Teststellen betreiben. Neu gilt laut der Gesundheitsdirektion eine Limite von 10 Teststellen. Personen, die sich an repetitiven Massentests beteiligen, erhalten im Kanton Zürich weiterhin kein Covid-Zertifikat.

Mit einem aktualisierten Merkblatt erinnert die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich die Betreiber von Covid-Testzentren an die geltenden Anforderungen, wie sie am Montag mitteilte.

Zudem beschränkt die Gesundheitsdirektion die Anzahl Teststellen, die pro Verantwortliche Fachperson betrieben werden dürfen auf 10. Als Fachpersonen gelten Ärztinnen und Ärzte, Laborleiter sowie Apotheker mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung.

Mit der Beschränkung der Anzahl Teststellen soll sichergestellt werden, dass die Fachpersonen ihre Verantwortung sowie die Qualitätssicherung angemessen wahrnehmen können.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von repetitiven Tests wird es im Kanton Zürich weiterhin kein Covid-Zertifikat geben. Laut der Gesundheitsdirektion dienen diese Tests primär als Schutzmassnahme, das Ausstellen von Zertifikaten sei dazu nicht nötig.

Der Bund überlässt es den Kantonen, ob sie für repetitive Tests Zertifikate ausstellen oder nicht. Die Kosten für das Ausstellen der Zertifikate würde der Bund übernehmen.

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