Kanton Zürich verlängert Kreditausfallgarantie für Härtefälle
Die kantonalen Covid-Massnahmen für Härtefälle werden im Kanton Zürich bis Ende März verlängert. Damit soll laut Regierungsrat die Zeit bis zur Inkraftsetzung der Härtefallregelung des Bundes überbrückt werden.

Bisher hat die Zürcher Finanzdirektion 116 Kredite der Banken über 103,2 Millionen Franken abgesichert, teilte die Finanzdirektion am Donnerstag mit. Ein grosser Teil davon sei an Start-Ups gegangen, nämlich 69 Kredite über 56,9 Millionen Franken.
Die im Frühling beschlossene Massnahme sieht vor, dass Zürcher Unternehmen, welche die Covid-Bundeshilfe nicht in Anspruch nehmen können, von teilnehmenden Banken Kredite erhalten können, für die der Kanton Zürich zu 85 Prozent bürgt. Bis zu 500 Millionen Franken Kredite können so vergeben werden.
Inzwischen hat der Bund eine neue Härtefallregelung für besonders betroffene Unternehmen erlassen. Die Kantone müssen sich an der finanziellen Unterstützung der Unternehmen hälftig beteiligen. Im Kanton Zürich braucht es dazu einen Beschluss des Kantonsrats.
Ebenfalls verlängert wird die kantonale Soforthilfe zugunsten von Selbständigerwerbenden. Von den 15 Millionen Franken aus der ZKB-Jubiläumsdividende, die der Kanton den Gemeinden dafür zur Verfügung stellt, sind laut Mitteilung 2,5 Millionen Franken noch nicht bezogen worden. Das ursprünglich auf Ende September befristete Instrument wird nun bis Ende Jahr verlängert.