Kanton Zürich: Reiserückkehrende aus Risikogebieten gezielt erfasst

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In der Schweiz gilt Quarantäne- und Meldepflicht für Einreisende aus bestimmten Ländern.

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In der Schweiz gilt Quarantäne- und Meldepflicht für Einreisende aus bestimmten Ländern. Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen sich umgehend in Quarantäne begeben und sich innert zwei Tagen bei der Gesundheitsdirektion melden. Die betroffenen Staaten und Gebiete sind in der bundesrätlichen Covid-19-Verordnung aufgeführt.

Zur Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben werden die Kontaktdaten der quarantänepflichtigen Flugreisenden aus dem Kanton Zürich an das Contact Tracing weitergeleitet. Ergeben sich Hinweise auf eine Missachtung der Melde- und Quarantänepflicht erfolgt durch das Contact Tracing eine Meldung an die Polizei.

Wird die Quarantäne- oder Meldepflicht nicht befolgt, droht den Fehlbaren eine Verzeigung an das Statthalteramt. Nach dem Epidemiengesetz handelt es sich dabei um Übertretungen, die je mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden können.

Der Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich, Mario Fehr, zu den Massnahmen: «Entscheidend ist immer der Vollzug der getroffenen Massnahmen. Nur so kann die Bevölkerung wirksam geschützt werden.»

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