Die Jugendkriminalität und Jugendgewalt im Kanton Zürich haben im Jahr 2021 mit 14,5 Prozent deutlich zugenommen.
Wer im Jugendalter eine Straftat begeht, hat nicht unbedingt eine kriminelle Karriere vor sich. Entscheidend ist, wie Richter und Bezugspersonen auf das Vergehen reagieren. Foto: Caroline Seidel/dpa
Wer im Jugendalter eine Straftat begeht, hat nicht unbedingt eine kriminelle Karriere vor sich. Entscheidend ist, wie Richter und Bezugspersonen auf das Vergehen reagieren. Foto: Caroline Seidel/dpa - dpa-infocom GmbH

In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der beschuldigten Minderjährigen um 25 Prozent gestiegen. Verglichen mit dem Jahr 2013 beträgt die Zunahme sogar fast 60 Prozent. Ein grosser Teil der Strafverfahren entfällt auf Schwarzfahren und Diebstähle.

Gemäss der jüngsten Statistik der Jugendanwaltschaften, die am Donnerstag publiziert wurde, wurden im vergangenen Jahr aber auch mehr Gewaltdelikte registriert – und dies zum sechsten Mal in Folge. 1014 Jugendliche standen 2021 wegen eines Gewaltdeliktes mit der Justiz in Konflikt. Das sind 100 mehr als im Jahr zuvor.

Jugendgewalt ist nach wie vor ein männliches Problem: Der Anteil an männlichen Beschuldigten lag 2021 bei 88,1 Prozent. Im Vorjahr lag ihr Anteil jedoch noch bei 91,3 Prozent. Die Mädchen holen also langsam auf. Gewaltdelikte, die in Gruppen ausgeführt werden, oft auch im öffentlichen Raum, nahmen erneut leicht zu. An den Schulen gingen Gewaltstraftaten hingegen weiter zurück.

Die Jugendanwaltschaften betonen, dass die Gewaltdelikte glücklicherweise oft wenig schwer seien. Es gebe jedoch auch schwere Körperverletzungen mit bleibenden Folgen für die Opfer.

Auffällig sei, dass über alle Straftaten hinweg die Zahl der 13- bis 15-Jährigen in den letzten fünf Jahren überdurchschnittlich stark zugenommen habe. Bei den Gewaltstraftaten lag 2021 der Anteil der besonders jungen Straftäter schon bei fast 50 Prozent.

Laufend abgenommen haben in den vergangenen Jahren die Drogen-Fälle. Innerhalb von fünf Jahren haben sie sich halbiert. Dies sei nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der Besitz von kleinen Mengen Cannabis bis 10 Gramm bei Jugendlichen nicht mehr strafrechtlich geahndet wird. Dies gilt seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2019.

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