Der Stadtrat würdigt den Künstler Harald Naegeli mit dem Kunstpreis der Stadt Zürich.
harald naegeli
Der Sprayer Harald Naegeli. - Keystone

Der mit 50'000 Franken dotierte Kunstpreis der Stadt Zürich geht im Jahr 2020 an den Künstler Harald Naegeli. Der international bekannte «Sprayer von Zürich» ist eine künstlerische Ausnahmepersönlichkeit.

Hartnäckig wie wenige sonst hat er mit seinen Interventionen im öffentlichen Raum einen normativen Kunstbegriff wie auch ein vorherrschendes, institutionell ausgerichtetes Kunstverständnis infrage gestellt. Mit seiner Überzeugung, dass Kunst immer wieder die von der Gesellschaft abgesteckten Grenzen überschreiten muss, eckt er an.

Mit präzis gesetzten, stets direkt auf die Geschichte und die Architektur bezogenen Gesten im öffentlichen Raum formuliert er Fragen, die in jüngster Zeit an Dringlichkeit noch gewonnen haben. So hat sich Harald Naegeli von Anfang an nicht nur mit dem öffentlichen Raum, sondern auch konsequent mit ökologischen Fragen auseinandergesetzt.

Auch hierin ist er aus heutiger Sicht ein Pionier. Der Kunstpreis der Stadt Zürich würdigt ein eigenständiges künstlerisches Werk, das von einer intensiven Auseinandersetzung mit der Kunst- und Kulturgeschichte zeugt.

Stadtrat will Naegeli-Werke aus den Siebzigern und aus der Corona-Zeit erhalten

Zuletzt tauchten während des Corona-Lockdown in der Stadt Zürich Graffiti mit Totentanz-Motiven an privaten und öffentlichen Bauten auf, bei denen Harald Naegeli als Urheber angenommen werden darf. Die Fachstelle Kunst im öffentlichen Raum (KiöR) erarbeitete Vorschläge zuhanden des Stadtrats, wie mit den Figuren an öffentlichen Bauten umzugehen sei.

Es handelt sich um sieben Figuren an vier Standorten. Die KiöR bezog zusätzlich die sechs Naegeli-Figuren ein, die Ende der Siebzigerjahre in Parkhäusern entstanden waren und sich bis heute erhalten haben.

Für Letztgenannte wurden bereits vor einiger Zeit Schutzmassnahmen ergriffen. Nun werden die Werke definitiv in den städtischen Kunstbestand aufgenommen.

Der Bestand soll mit einer Auswahl aus den sieben aktuellen Werken ergänzt werden. Der Stadtrat hat die Arbeitsgruppe Kunst im öffentlichen Raum neu beauftragt, für diese Auswahl einen Vorschlag auszuarbeiten.

Für die Figuren an Objekten anderer Institutionen oder Privater entscheiden die Eigentümerinnen und Eigentümer eigenständig. Die grundsätzliche städtische Praxis zum Umgang mit illegalen Graffiti bleibt bestehen.

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