Der wegen eines dubiosen Bilderhandels angeklagte Zürcher Barbetreiber hat am Dienstag vor dem Wirtschaftsstrafgericht in Bern kaum Licht ins Dunkel der verworrenen Geschichte gebracht.
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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Erstellt ist, dass der Barbetreiber und ein Berner Geschäftsmann Investoren suchten, um einen angeblich ganz kurz vor dem Abschluss stehenden Kunsthandel zu finanzieren. Der Deal mit einem "Tizian" und einem "Rembrandt" hatte das Potenzial für Millionengewinne. Doch der Deal war faul und zahlreiche Investoren verloren ihr Geld.

Der Barbetreiber beteuerte, dass er hundert Prozent überzeugt gewesen sei, dass sich die wertvollen Bilder in seinem Eigentum befinden. Ein etwas klammer Zürcher Kunstliebhaber sei durch einen russischen Kunsthändler auf ihn aufmerksam geworden, berichtete der Barbetreiber am Dienstag während seiner Einvernahme.

Man sei ins Gespräch gekommen und der Zürcher habe ihm ein Gemälde von Tizian zu einem günstigen Preis angeboten. Ein Bild von Rembrandt habe ihm der Kunstliebhaber gleich dazu schenken wollen, berichtete er. Man sei handelseinig geworden und der Kunstliebhaber habe ihm eine Eigentumsbestätigung übergeben.

Wäre er nicht überzeugt gewesen, dass der Kunstdeal sehr bald definitiv unter Dach und Fach sein würde, hätte er bestimmt nicht mit Investoren verhandelt. Doch er habe gedacht, dass er mit dem Weiterverkauf der Bilder einen satten Gewinn erzielen könne und dann "locker" alles zurückzahlen werde, berichtete der Angeschuldigte.

Geld nach Brasilien geschickt

Doch dem war nicht so. Der "Rembrandt" erwies sich in einem Gutachten als wertlos und der vermeintliche "Tizian" ist bestenfalls in dessen Werkstatt ohne Zutun des Meisters entstanden. Ein Gegenwert für die rund zehn Millionen Franken, die dem Barbetreiber von Geldgebern zuflossen, ist auch dieses Werk bei weitem nicht.

Das erhaltene Geld steckte der Betreiber einer Bar im berühmt-berüchtigten Zürcher "Chreis Cheib" auch nicht in den angeblichen Kunstdeal, sondern teilweise in sein Lokal. Einen weiteren Teil verwendete er für Unterhaltszahlungen an seine Ex-Frau und schliesslich floss auch eine erkleckliche Summe nach Brasilien, wo seine damalige Freundin wohnte.

Das Geld der Investoren habe sich mit seinem Geld "vermischt", wie der Angeschuldigte es formulierte. Er könne nicht mehr sagen, was er womit bezahlt habe. Ja, er habe die Zahlungen nach Brasilien veranlasst, räumte er ein - aber auch das im Glauben, dass er dazu berechtigt sei.

Den Geldgebern habe er stets gesagt, dass er an einem grossen Kunstdeal dran sei und ihnen einen angemessenen Gewinn versprochen. Zu Höhe des Gewinns und zur Rückzahlung vermied der Barkeeper nach eigenen Angaben konkrete Abmachungen. Und er habe auch nicht explizit mit den Geldgebern abgemacht, dass ihr Geld in den Kunstdeal fliessen müsse, argumentierte er.

Keine Quittungen

Obwohl es sich teilweise um grosse Geldsummen handelte, hielt der Barkeeper nie etwas Schriftliches fest, auch Quittungen oder Ähnliches wurden keine ausgestellt.

Auch sonst liess den Angeklagten die Erinnerung an Details mitunter im Stich, insbesondere wenn es um genaue Summen oder Namen ging. Der Angeschuldigte bestritt hingegen die Deliktsumme von rund zehn Millionen Franken. So viel habe er niemals von den Geldgebern erhalten.

Mit auf der Anklagebank sitzt auch ein Berner Geschäftsmann. Er soll vor allem Investoren angelockt und mit ihnen verhandelt haben. Die Zahlungen wurden dann in der Regel mit dem Barbetreiber abgehandelt. Der einschlägig vorbestrafte Berner wird am Dienstagnachmittag befragt.

Während mehreren Jahren erhielt der Berner Geschäftsmann täglich rund 300 Franken vom Barkeeper. Eine Erklärung dafür blieb der muskulöse, kantige Barbetreiber letztlich schuldig.

Die Anklage wirft den beiden unter anderem gewerbsmässigen Betrug, eventuell Veruntreuung vor. Das Duo habe eng und wechselseitig zusammengewirkt und etwa zu gleichen Teilen zur Tat beigetragen. Die beiden hätten zumindest den Anschein erweckt, mit dem Handeln des anderen einverstanden gewesen zu sein.

Das Gericht wird sein Urteil am 29. Mai eröffnen.

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