Die Besetzer auf dem Juch-Areal müssen das Areal nicht wie angekündigt bis am Freitagabend räumen. Die Stadt Zürich hat die Frist bis 22. Mai verlängert.
Bundesasylzentrum auf dem Juch Areal in Zürich.
Bundesasylzentrum auf dem Juch Areal in Zürich. - Keystone

Eine aktuelle Lagebeurteilung habe gezeigt, dass sich auf dem Areal mehr Personen aufhielten als ursprünglich angenommen, teilte das Sozialdepartement der Stadt am Freitagnachmittag mit. Der fristgerechte Auszug der Bewohner könne unter den aktuellen coronabedingten Einschränkungen nicht sichergestellt werden. Mit dem Aufschub soll den Besetzerinnen und Besetzern ein gestaffelter Auszug ermöglicht werden.

In der Mitteilung des Sozialdepartements wird über die Nutzungspläne informiert. Die HRS Real Estate AG als Generalunternehmerin für den Bau der neuen Eishockeyarena auf dem benachbarten Grundstück wolle das Juch-Areal während der Bauzeit für Bauplatzinstallationen nutzen. Dafür wolle sie das Gelände während rund zweieinhalb Jahren von der Stadt mieten.

Die ehemaligen Gastarbeiterunterkünfte auf dem Juch-Areal wurden bis Ende September 2019 für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt. Geplant war laut Mitteilung, die Gebäude nach einer Sanierung weiterhin so zu nutzen. Im Oktober wurde das Areal jedoch besetzt. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass eine Bodenabsenkung eines der Gebäude beschädigt hatte.

Das Areal und das betroffene Gebäude könnten nicht mit einem vertretbaren Aufwand saniert werden und liessen auch keine längerfristige Besetzung zu, heisst es in der Mitteilung.

SP, Grüne und AL Stadt Zürich hatten zuvor in einer gemeinsamen Mitteilung vom Freitagmorgen die angekündigte Räumung des Areals kritisiert. Ein Abriss auf Vorrat sei zu vermeiden. Die Kehrtwende des Sozialdepartementes wurde von der SP Stadt Zürich «erfreut» zur Kenntnis genommen, teilte die Partei am Freitagnachmittag mit.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

HRSGrüneSP