Acht Klima-Aktivisten wegen Sitzblockade in Zürich vor Gericht
Bei den Beschuldigten handelt es sich um sechs Frauen und zwei Männer. Bis auf einen Beschuldigten aus Zürich stammen sie alle aus der Westschweiz. Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die acht Klima-Aktivisten wegen Nötigung und Hausfriedensbruch verurteilt sehen und fordert dafür bedingte Geldstrafen.
Die angeklagten Aktivisten waren im Juli 2019 Teil einer Sitzblockade vor dem Eingang der Credit Suisse am Paradeplatz. Damit protestierten sie gegen klimaschädliche Aktivitäten von Schweizer Grossbanken und forderten den sofortigen Ausstieg aus der Finanzierung von Kohle-, Öl- und Gasförderung.
Sie blockierten den CS-Eingang mit Pflanzenkübeln und ineinander verkeilten Velos. Teilweise ketteten sie sich auch selber an. Die Polizei musste die Ketten mit einer Trennscheibe aufschneiden und die Aktivisten, die in weissen Schutzanzügen vor dem Eingang lagen, wegtragen. Die Zürcher Polizei verhaftete damals 64 Personen.
Die acht Beschuldigten werden voraussichtlich also nicht die einzigen sein, die wegen der Aktion vor Gericht landen. Der Prozess wird in den kommenden Wochen stattfinden. Das genaue Datum steht aber noch nicht fest.
In Basel, wo am gleichen Tag eine ähnliche Aktion vor dem Eingang des UBS-Bürogebäudes beim Aeschenplatz durchgeführt wurde, nahm die Polizei damals 19 Aktivistinnen und Aktivisten fest.