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    Abfälle im Garten: In Zürich kommen die Kompost-Kontrolleure!

    Melanie Thöne
    Melanie Thöne

    Zürich,

    Zürcher Hausbesitzer, die ihren Biomüll im Garten kompostieren wollen, erwartet zukünftig ein Besuch der Kompost-Kontrolleure.

    Komposthaufen
    Im Komposthaufen verrotten Pflanzenreste und werden zu wertvollem Dünger. Reste von Schädlingen befallenen oder kranken Pflanzen sollten nicht darauf landen. - Christin Klose/dpa-tmn

    Das Wichtigste in Kürze

    • Hausbesitzer in Zürich müssen einen Bioabfall-Container für 113 Franken leihen.
    • Wer einen Kompost im Garten hat, kann sich von der Pflicht befreien lassen.
    • Dafür schickt die Stadt Kontrolleure los, die den Kompost kontrollieren.

    In Zürich müssen Hausbesitzer, die ihren Bioabfall im eigenen Garten kompostieren möchten, mit Kontrollen durch die Behörden rechnen. Dies ist Teil der neuen «Verordnung für die Abfallbewirtschaftung», welche seit Anfang des Jahres gilt.

    Was halten Sie von den Kompost-Kontrolleuren in Zürich?

    Die Stadt stellt Bioabfall-Container zur Verfügung und erhebt eine Gebühr von 113 Franken und 10 Rappen für einen 140-Liter-Container. Wer jedoch seinen eigenen Komposthaufen hat, kann sich von dieser Gebühr befreien lassen.

    Kompostnachweis und Kontrollbesuche

    Um diese Befreiung zu erhalten, müssen Hausbesitzer nachweisen, dass sie tatsächlich kompostieren. Dazu gehört das Ausfüllen eines «Formular Nachweis Kompostierung» und ein Besuch eines Mitarbeiters der Stadt zur Überprüfung des Komposts.

    Mann am Komposthaufen
    Viele Küchen- und die Grünabfälle aus dem Garten werden auf einem Kompost mit der Zeit zu Dünger. - Christin Klose/dpa-tmn

    Eine Bewohnerin am Stadtrand von Zürich kommentierte gegenüber der «NZZ»: «Da soll mir noch einer sagen, die Verwaltung sei nicht aufgebläht».

    Komplexes Kompostsystem in Zürich

    Die Regeln rund um das Kompostieren sind detailliert festgelegt. Ein Merkblatt mit dem Titel «Wichtige Grundregeln für gelungenes Kompostieren» gibt genaue Anweisungen. Darin geregelt sind der Standort des Komposts, die Ausrichtung sowie die Materialien, die nicht auf den Kompost gehören.

    Die Stadt prüft bei allen Liegenschaften, die sich von der Containerpflicht befreien lassen wollen, ob ein Kompost vorhanden ist. Zudem wird die Einhaltung der Kompost-Gebote kontrolliert.

    Kompostschummler und Konsequenzen

    Wenn ein Hausbesitzer keinen Grünabfall angelegt hat, aber eine Befreiung von der Containerpflicht beantragt hat, erhält er eine Frist. Andernfalls muss er einen Bioabfall-Container beantragen.

    Die Kompost-Kontrolleure sollen alle drei bis vier Jahre ausrücken.

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