100 Personen an Demo erlaubt: Zürich passt Covid-19-Verordnung an
Der Zürcher Regierungsrat hat die kantonale Covid-19-Verordnung bis Ende Mai verlängert. Neu erlaubt er nach den Lockerungen durch den Bund auch Demonstrationen mit bis zu 100 Personen.

Ab Montag sind in der Schweiz bei Veranstaltungen im Freien bis zu 100 Personen erlaubt. Aus epidemiologischer Sicht spielt es keine Rolle, ob Menschenansammlungen an Kundgebungen oder sonst wie entstehen, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag schreibt. «Vor diesem Hintergrund wird die zulässige Höchstzahl für Kundgebungen und Unterschriftensammlungen auf 100 Personen erhöht.»
Der Zürcher Regierungsrat hat die kantonale Covid-19-Verordnung entsprechend angepasst. Das Verbot der Prostitution bleibt dabei vorderhand bestehen. Die Regelungen gelten ab Montag, 19. April, bis 31. Mai. Eine Verlängerung und weitere Anpassungen behält sich der Regierungsrat vor.






