Zuger Skilifte dürfen ab 30. Dezember wieder laufen
Der Zuger Regierungsrat gibt grünes Licht: Die Skilifte im Kanton dürfen per 30. Dezember ihren Betrieb wieder aufnehmen. Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung ist ein wirksames Schutzkonzept.

Ob und wann die einzelnen Skilifte wieder laufen, kann der jeweiligen Website entnommen werden, wie die Gesundheitsdirektion am Dienstag mitteilte. Der Regierungsrat hatte am 22. Dezember die Skigebiete geschlossen. Nun hat er die Lage neu beurteilt.
Weil die epidemiologische Lage unverändert angespannt ist, appelliert der Gesundheitsdirektor an die Bevölkerung, sich generell und speziell auch auf den Pisten vorsichtig zu verhalten und Schutzkonzepte sowie Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten.