Im März 2024 wurde Strafanzeige gegen der Regierungsrat des Kantons Zugs eingereicht. Nach der Staatsanwaltschaft hat sich dieser nicht strafbar gemacht.
Justizia
Justizia. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen den Zuger Gesamtregierungsrat wurde Mitte März 2024 eine Strafanzeige eingereicht.
  • Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass sich dieser nicht strafbar gemacht hat.
  • Der Tatbestand der ungetreuen Amtsführung ist nicht erfüllt.
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Mitte März 2024 hat der Präsident der Partei Rationale Politik, Allgemeine Menschenrechte und Teilhabe, PARAT, gegen alle Mitglieder des Regierungsrates des Kantons Zug eine Strafanzeige betreffend Verdacht auf ungetreue Amtsführung eingereicht.

Der vom Anzeigeerstatter beanzeigte Tatvorwurf wurde durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug auf ihre strafrechtliche Relevanz hin geprüft.

Dabei gelangte die Staatsanwaltschaft zur Erkenntnis, dass der beanzeigte Straftatbestand in keiner Weise erfüllt ist und der Vorwurf nicht zutrifft.

Entsprechend wurden sämtliche Anzeigen gegen die Gesamtregierung mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt.

Monierte Belastungen sind nicht hinreichend abgestützt

Der Grund für diese Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung liegt zusammengefasst darin, dass die vom Anzeigeerstatter monierten Belastungen des Freien Kredits des Regierungsrats gesetzlich hinreichend abgestützt sind.

Die entsprechenden Regierungsratsbeschlüsse wurden seit mindestens 1991 vom Kantonsrat sowie der Staatswirtschaftskommission mitgetragen.

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