Parlament gibt grünes Licht für Teilrevision des Steuergesetzes

Der Kanton Zug passt sein Steuergesetz an, weil die privilegierten Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften aufgehoben werden müssen

Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Der Kanton Zug passt sein Steuergesetz an, weil die privilegierten Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften aufgehoben werden müssen. Das Parlament hat am Donnerstag die Teilrevision in zweiter Lesung diskussionslos bewilligt. Das Parlament sagte mit 54 zu 18 Stimmen Ja zur Teilrevision. Die bürgerliche Ratsmehrheit hatte die Vorlage in der ersten Lesung in den höchsten Tönen gelobt, die Linken äusserten Vorbehalte. Mit diesem Paket will der Kanton ein attraktiver Standort für Unternehmen sein. Verschiedene Änderungen in der Steuergesetzgebung auf Bundesebene verpflichten die Kantone zur Anpassung der Gesetzgebungen. Kernstück der Vorlage bildet das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf). Bei der Reform handelt es sich für den Kanton Zug um einen aufkommensneutralen Steuerumbau, die natürlichen Personen werden von diesem Umbau nicht betroffen sein. Die durchschnittliche Steuerbelastung von bisher ordentlich besteuerten Gesellschaften sinkt von heute 14,6 Prozent auf rund 11,6 Prozent. Hier wirkt vor allem der neue einheitliche Gewinnsteuersatz von rund 12 Prozent.

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