Neue Verkehrsanordnung am Seewasserwerk in Oberägeri
Wie die Gemeinde Oberägeri berichtet, hat der Gemeinderat beim Seewasserwerk in der Morgartenstrasse 39 neue Verkehrsanordnungen erlassen.

Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes und Artikel 5 der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation sowie nach der Genehmigung durch die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug folgende Verkehrsanordnungen erlassen: Beim Seewasserwerk «Morgartenstrasse 39»; Vorschriftssignal «Einfahrt verboten» (Signal 2.02 SSV) und Hinweissignal «Einbahnstrasse» (Signal 4.08 SSV).
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.
Der Entscheid tritt nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist beziehungsweise nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Beschwerden mit dem Aufstellen der Signale in Kraft (Artikel 107 Absatz 1 Signalisationsverordnung, SSV).
Widerhandlungen gegen die Verkehrsanordnung werden nach Artikel 27 und 90 SVG geahndet. Weitere Informationen zur öffentlichen Auflage sind auf der Webseite der Gemeinde Oberägeri zu finden.