Nach deutlichem Ja: Teilfestlegung Gewässerraum liegt auf
Nach dem deutlichen Ja am 28. September 2025 wird die Teilfestlegung des Gewässerraums vom 9. Oktober bis 7. November 2025 öffentlich aufgelegt.

Am 28. September 2025 hat die Hünenberger Stimmbevölkerung mit 63,24 Prozent deutlich Ja zur Teilfestlegung des Gewässerraums gesagt, wie die Gemeinde Hünenberg mitteilt.
Als nächster Schritt wird die Teilfestlegung des Gewässerraums vom 9. Oktober bis 7. November 2025 in der Planauflage im Gemeindehaus öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen sind auch online auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.
Während der Beschwerdefrist vom 9. Oktober bis 28. Oktober 2025 kann beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Gemeinde hat.
Parallel dazu wird die Teilfestlegung des Gewässerraums dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Sofern keine Beschwerden eingereicht werden, tritt die Teilfestlegung des Gewässerraums im Frühling 2026 in Kraft.