Nach Anzeige: Zuger Heilmittelinspektor muss per sofort gehen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Zuger Heilmittelinspektor wurde freigestellt.
- Grund für die Freistellung ist eine Anzeige des Heilmittelinspektors.
- Er hat den Zuger Gesundheitsdirektor und den Kantonsarzt angezeigt.
Der Heilmittelinspektor des Kantons Zug ist fristlos entlassen worden. Dies, nachdem er gegen den Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister (CVP) und gegen Kantonsarzt Rudolf Hauri eine Strafanzeige eingereicht hatte. Hintergrund ist eine Inspektion in einer Zuger Arztpraxis. Der Zuger Regierungsrat und Direktor des Innern, Andreas Hostettler (FDP), bestätigte am Donnerstag auf Anfrage eine Online-Meldung der «Zuger Zeitung».
Grund für die Freistellung sei die Anzeige des Heilmittelinspektors, sagte Hostettler. Wegen des laufenden Verfahrens könne er sich dazu nicht weiter äussern. Die weitere Zusammenarbeit wäre in einer solchen Situation aber enorm schwierig gewesen.
Zuger Heilmittelinspektor macht Anzeige und wird entlassen
Der Heilmittelinspektor hatte gegen den Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister und gegen Kantonsarzt Rudolf Hauri eine Strafanzeige eingereicht. Dies bestätigte die Gesundheitsdirektion am Dienstag. Inhaltliche Angaben machte aber auch sie nicht, da es sich um ein laufendes Verfahren handle und die Gesundheitsdirektion Partei sei.
Gemäss der «Zuger Zeitung» hatte der Heilmittelinspektor Ende Juli eine Arztpraxis kontrollieren wollen. Dabei sei es um das Führen einer Praxisapotheke gegangen. Der Gesundheitsdirektor soll dabei den Heilmittelinspektor aufgefordert haben, auf die Kontrolle zu verzichten. Diese sei darauf um ein paar Tage verschoben worden.