Zug

Mehr preisgünstige Wohnungen für die Stadt Zug

Der Stadtrat will in kommenden Jahren bis zu 800 preisgünstige Wohnungen vorantreiben und dafür Grundeigentümer von Bebauungsplanvorhaben mit ins Boot holen.

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Zug steht finanziell gut da. - Keystone

Teilweise seien bereits heute Vereinbarungen zur Erstellung von preisgünstigem Wohnraum getroffen worden, schreibt der Stadtrat in einer Medienmitteilung vom Montag, 30. Mai 2022. Diese setzten jedoch immer eine Kooperation der Grundeigentümer voraus.

Mit der geplanten Neuregelung in der Bauordnung will der Stadtrat einen «einheitlichen gesetzlichen Rahmen schaffen», dass bei laufenden und neu hinzukommenden Planungsgebieten «systematisch bezahlbarer Wohnraum» realisiert wird. Der Stadtrat will dafür sorgen, dass über die laufenden Bebauungsplanverfahren in den kommenden Jahren sukzessive bis zu 800 Wohnungen aller Grössen auf den Markt kommen.

Mit der neuen Regelung in der Bauordnung schlägt die Stadtregierung dem Stadtparlament gleichzeitig den Verzicht auf die Erhebung der überobligatorischen Mehrwertabgabe vor.

Mit dieser von Bund und Kanton durch die Gemeinden freiwillig festzusetzenden Mehrwertabgabe für Um- und Aufzonungen könnten von der öffentlichen Hand zwar finanzielle Mittel für preisgünstige Wohnungen geäufnet werden, heisst es. Weil jedoch die kantonale Regelung eine ungleiche Behandlung nach sich ziehe, wären längst nicht alle Planungsgebiete in der Stadt Zug von der Abgabepflicht betroffen.

Stadt hat gegenüber den Steuerzahlern eine Verantwortung

Diese «unschöne Lücke» könne mit der neuen gesetzlichen Grundlage zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum geschlossen werden, wird die Stadtzuger Bauchefin Eliane Birchmeier (FDP) in der Mitteilung zitiert. Sie weist darauf hin, dass mit der Äufnung von finanziellen Mitteln noch lange kein preisgünstiger Wohnraum realisiert sei.

In der «angespannten und hochpreisigen Situation» bestehe die grosse Schwierigkeit darin, überhaupt Grundstücke oder Objekte erwerben zu können. Hier habe die Stadt gegenüber den Steuerzahlern auch eine Verantwortung, indem sie nicht unbeschränkt mitbieten könne, falls ein Objekt auf den Markt komme, heisst es. Mit dem neuen Passus hingegen sind die Grundeigentümerinnen und -eigentümer beim Bau von Wohnungen verpflichtet, einen Teil davon im preisgünstigen Segment anzubieten.

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