Gemeinde Risch revidiert Abwasserreglement vollständig

Risch legt das revidierte Abwasserreglement vom 12. Februar bis 13. März 2026 öffentlich auf. Neu sind ein Tarifzonenmodell und Regenwassergebühren.

Schulanlage Risch-Rotkreuz.
Schulanlage Risch-Rotkreuz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Risch mitteilt, unterzieht die Gemeinde ihr Abwasserreglement und die zugehörige Verordnung einer umfassenden Gesamtrevision. Nach erfolgter Vorprüfung durch den Kanton Zug werden die neu erstellten Dokumente vom 12. Februar 2026 bis 13. März 2026 öffentlich aufgelegt.

Neues Muster-Abwasserreglement des Kantons Zug als Grundlage

Das geltende Abwasserreglement der Gemeinde Risch stammt aus dem Jahr 2001 und entspricht nicht mehr den heutigen gesetzlichen und technischen Anforderungen. Es wird deshalb vollständig durch ein neues Reglement ersetzt.

Grundlage der Revision bildet das Muster-Abwasserreglement 2021 des Amts für Umwelt des Kantons Zug. Das neue Reglement orientiert sich am eidgenössischen Gewässerschutzgesetz (GSchG) und regelt die Abwasserentsorgung sowie deren verursachergerechte und kostendeckende Finanzierung gemäss den aktuellen Vorgaben von Bund und Kanton.

Verursachergerechtes Gebührenmodell und Lenkungseffekte

Mit der Revision wird ein neues Gebührenmodell eingeführt, das sogenannte Tarifzonenmodell. Dieses entspricht den heutigen Anforderungen an Verursachergerechtigkeit, Kostendeckung und Gleichwertigkeit.

Es ermöglicht eine differenzierte und faire Erhebung der Gebühren, auch im Hinblick auf die künftige bauliche Entwicklung.

Zusätzliche Leistungen, etwa durch neue oder zusätzliche Wohneinheiten, führen zu entsprechend verursachergerechten Anschlussgebühren.

Einführung der Regenwassergebühren

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Revision ist die Einführung von Regenwassergebühren. Künftig erhebt die Gemeinde Risch Gebühren für die Regenwasserentsorgung, die alle Grundstücke betreffen und ebenfalls verursachergerecht ausgestaltet sind.

Gleichzeitig sollen Massnahmen zur Reduktion von Regenwasser, beispielsweise durch Versickerung oder Rückgewinnung, zu einer Reduktion der Gebühren führen und damit einen ökologischen Lenkungseffekt entfalten.

Ziele des Gemeinderats

Der Gemeinderat Risch verfolgt mit der Gesamtrevision des Abwasserreglements mehrere Ziele. Dazu gehören die Umsetzung und Einhaltung der aktuellen Bestimmungen von Kanton und Bund sowie die Stärkung der Verursachergerechtigkeit bei den Gebühren.

Zudem sollen Lenkungseffekte bei Nachverdichtungen geschaffen und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden. Weiter wird eine klare rechtliche Grundlage für den betrieblichen Unterhalt privater Sammelleitungen geschaffen.

Auch der gemeinsame Auftritt und die Verrechnung zusammen mit der Wassergenossenschaft Rotkreuz und Umgebung (WGR) sollen weiterhin gewährleistet bleiben.

Öffentliche Auflage und Sprechstunden

Während der Auflagefrist haben interessierte Bürger die Möglichkeit, das revidierte Abwasserreglement einzusehen und sich über die vorgesehenen Änderungen zu informieren.

Während der Auflagefrist haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das revidierte Abwasserreglement einzusehen und sich über die vorgesehenen Änderungen zu informieren. Ergänzend lädt die Gemeinde Risch zu offenen Sprechstunden im Zentrum Dorfmatt in Rotkreuz ein.

Diese finden am Freitag, 27. Februar 2026, von 13.30 bis 15 Uhr, am Montag, 2. März 2026, von 17.30 bis 19 Uhr sowie am Donnerstag, 5. März 2026, von 17.30 bis 19 Uhr statt.

Um die Sprechstunden effizient planen zu können, bitten die Gemeinde um eine vorgängige Anmeldung über die Gemeindewebsite unter der Rubrik «Projekte».

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