Angehörige können Zuger Heimbewohner wieder besuchen

Der Kanton Zug lockert das generelle Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen, das er wegen des Coronavirus erlassen hatte.

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Im neuen Hauptgebäude auf dem bestehenden Areal St. Martinsgrund sollen auf vier Etagen 80 Pflegebetten zur Verfügung stehen. (Altersheim, Symbolbild) - keystone

Der Kanton Zug lockert das generelle Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen, das er wegen des Coronavirus erlassen hatte. Die Institutionen können seit Dienstag wieder Besuche von Angehörigen ermöglichen, grössere Familienbesuche sind aber noch nicht möglich.

Da ältere Personen besonders durch das Coronavirus gefährdet sind, werde das Besuchsverbot in diesem ersten Schritt nur zurückhaltend gelockert, teilte die Zuger Gesundheitsdirektion mit. Die genauen Vorgaben für Besuche regeln die jeweiligen Pflegeheimen entsprechend ihrer räumlichen Voraussetzungen.

Massnahmen müssen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sicherstellen. So könnten sie etwa Begegnungszonen schaffen und eine maximale Anzahl von Besuchen sowie eine maximale Besuchsdauer festschreiben.

Gesundheitsdirektor Martin Pfister gab zu bedenken, dass man bei allen Schutzmassnahmen auch auf die psychische Gesundheit der Heimbewohnerinnen und -bewohner beachten müsse. Dafür seien Besuche von Angehörigen sehr wichtig.

Der Kanton Zug hatte am 16. März ein generelles Besuchsverbot für Alters- und Pflegeheime erlassen, nachdem er als erster Kanton in der Zentralschweiz einen bestätigten Coronafall vermeldete. In den letzten Wochen sei die Zahl der Neuansteckungen deutlich zurückgegangen. Bis am Dienstag hatten sich 191 Personen mit dem Virus angesteckt, acht Menschen starben an den Folgen einer Infektion.

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