Zofingen: Überschüsse sollen neues Oberstufenzentrum finanzieren
In Zofingen AG entscheidet der Einwohnerrat am 14. September 2026, ob künftige Budgetüberschüsse für den Neubau des Oberstufenzentrums B reserviert werden.

Der Einwohnerrat entscheidet am 14. September 2026 über die Vorfinanzierung für einen zukünftigen Schulhausneubau. Das Ziel ist eine stabile Entwicklung des städtischen Finanzhaushalts, indem künftige Belastungen frühzeitig über mehrere Jahre verteilt werden.
Die Stadt Zofingen benötigt in den kommenden Jahren zusätzlichen Schulraum. Um die Finanzierung des geplanten Neubaus des Oberstufenzentrums Bvorausschauend sicherzustellen, beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat die Genehmigung eines Reglements zur Bildung einer Vorfinanzierung.
Mit der «Vorfinanzierung Neubau Oberstufenzentrum B» soll es künftig möglich sein, allfällige Überschüsse der Jahresrechnungen der Einwohnergemeinde gezielt für dieses bedeutende Investitionsvorhaben zu reservieren.
Finanzielle Belastungen sollen über mehrere Jahre verteilt werden Vorfinanzierungen sind im aargauischen Finanzrecht als Instrument für die finanzielle Vorsorge bei grossen und aussergewöhnlichen Investitionsvorhaben vorgesehen. Sie ermöglichen es, finanzielle Belastungen über mehrere Jahre vor und nach der Realisierung eines Projekts zu verteilen. Durch die vorgängige Reservierung von Finanzmitteln lassen sich die Auswirkungen von Grossinvestitionen auf den Finanzhaushalt nach der Realisierung abfedern.
Finanzielle Vorsorge in der Langfristperspektive
Stadtpräsident André Kirchhofer sagt dazu: «Mit der Vorfinanzierung schaffen wir die Möglichkeit, Jahresüberschüsse zielgerichtet für eine zentrale Zukunftsaufgabe einzusetzen – zugunsten eines starken Bildungsstandorts Zofingen.» Konkret können spezifische Reserven für ein noch nicht beschlossenes, aber absehbares Vorhaben gebildet werden. Ein zweiter positiver Effekt ist, dass die Verwendung von Überschüssen durch den Einwohnerrat ganz gezielt geplant wird: «Wir wollen damit die Haushaltsdisziplin fördern und für eine noch stabilere Entwicklung des Finanzhaushalts sorgen», erklärt Kirchhofer.
Kein Vorentscheid
Die Bildung einer Vorfinanzierung durch den Einwohnerrat bedeutet ausdrücklich keine Bewilligung des Bauprojekts oder eines Baukredits. Für die spätere Realisierung des Neubaus des Oberstufenzentrums B wird zu gegebener Zeit ein separater Investitionskredit erforderlich sein, über den die zuständigen politischen Organe gesondert entscheiden werden.










