Untersuchung bestätigt: Bau-Archivierung erfolgt korrekt
Eine Überprüfung in Strengelbach entkräftet Vorwürfe gegen die Verwaltung. Die Archivierung der Baudossiers aus 25 Jahren erfolgt rechtmässig und systematisch.

Der Gemeinderat Strengelbach hat eine umfassende interne Untersuchung zur Archivierung von Baudossiers durchgeführt. Wie die Gemeinde Strengelbach berichtet, war Anlass ein Votum an der Einwohnergemeindeversammlung, in dem der Gemeindeverwaltung Mängel bei der Archivierung von Baudossiers vorgeworfen wurden.
Die Ergebnisse liegen nun vor: Es bestehen keine systematischen oder gesetzeswidrigen Mängel in der Archivierung von Baudossiers. Die Untersuchung wurde Anfang März 2026 durch eine Delegation des Gemeinderats unter Einbezug einer Vertretung der Finanzkommission durchgeführt.
Im Fokus standen Baudossiers aus einem Zeitraum von rund 25 Jahren (2000–2024). Insgesamt wurden 23 abgeschlossene Baudossiers mit grösseren Bauvorhaben anhand einer detaillierten Checkliste überprüft. Grundlage bildeten die gesetzlichen Vorgaben gemäss IDAG sowie die kommunalen Archivierungsrichtlinien.
Archivierung rechtmässig – Vorwürfe entkräftet
Die Kontrolle zeigte klar, dass die Archivierung rechtmässig und systematisch erfolgt. Vereinzelt fehlende Dokumente wurden zwar festgestellt, diese sind jedoch nicht relevant für die baurechtliche Beurteilung und stellen keine Verletzung gesetzlicher Vorgaben dar.
Bei allen geprüften Dossiers waren die zentralen Unterlagen wie Baupläne, Baubewilligungen und Baukontrollen vorhanden. Eine «fatale» oder flächendeckend mangelhafte Archivierung konnte ausgeschlossen werden.
Der Gemeinderat weist zudem darauf hin, dass ein konkret beanstandeter physischer Aktenverlust bei einem Baudossier des Votanten nicht bei der Gemeindeverwaltung Strengelbach, sondern im Rahmen eines kantonalen Verfahrens beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt entstanden ist. Dieser Sachverhalt war bekannt und ist dokumentiert. Die meisten dieser Akten sind als PDF-Datei erhalten.
Dokumentation wird verstärkt
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse sieht der Gemeinderat keinen Handlungsbedarf für weitergehende Massnahmen oder externe Abklärungen. Die Gemeindeverwaltung erfüllt ihre Pflichten gemäss IDAG und VIDAG.
Zur weiteren Stärkung der Nachvollziehbarkeit werden Mitarbeitende angewiesen, Telefonate und Schaltergespräche noch konsequenter zu dokumentieren.










