Der gesamte Steuerertrag der Gemeinde Aarburg von CHF 20‘012‘320.00 liegt um CHF 514‘250.00 über dem prognostizierten Steuerertrag.
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Das Unternehmen musste Mitte 2020 rund 1000 Mitarbeitende entlassen. - Keystone
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Die Sondersteuern «Nach- und Strafsteuern» (+ CHF 49‘212.75) und «Grundstückgewinnsteuern» (+ CHF 27‘558.00) verzeichnen Budgetüberschreitungen. Die Erbschafts- und Schenkungssteuern haben den budgetierten Wert allerdings knapp nicht erreicht.

Insgesamt haben die Sondersteuern aber unterstützend zum erfreulichen Steuerabschluss beigetragen. Trotz Zunahme um 144 Steuerpflichtige von Ende 2018 mit 4‘785 Pflichtigen, zu Ende 2019 mit 4‘929 Steuerpflichtigen, hat sich der Steuerausstand gegenüber dem Vorjahr, dank konsequenter Inkassobemühungen und straffer Steuerbewirtschaftung, um rund CHF 295‘000.00 oder 4,48 % auf CHF 6‘284‘978.87 verringert.

Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2020

Die provisorische Rechnung für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2020 wird im Februar verschickt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst.

Zudem wird auch für Überzahlungen (den definitiven Rechnungsbetrag übersteigende Zahlungen) ein sogenannter Überzahlungszins vergütet, offensichtlich gezielte Überzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Der entsprechende Zinssatz verbleibt auch für das Jahr 2020 bei 0,1 %.

Vorauszahlungszinsen sind steuerfrei. Der Verzugszins für Steuerzahlungen, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, beträgt weiterhin 5,1 %.

Werden die Steuern bis zum Verfalltag nicht bezahlt, wird nach erfolgloser Mahnung die Betreibung eingeleitet. Dies gilt auch für provisorische Steuerrechnungen.

Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern. Bei Fragen steht auch die für den Steuerbezug zuständige Abteilung Finanzen (finanzen@aarburg.ch oder Tel. 062 787 14 40) gerne zur Verfügung.

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