Aarburg

Schupfart tritt Asylverbund Aarburg–Niederlenz–Kirchleerau zu

Stadt Aarburg
Stadt Aarburg

Zofingen,

Rückwirkend zum 1. Februar 2026 ist die Einwohnergemeinde Schupfart dem Asylverbund Aarburg–Niederlenz–Kirchleerau zugetreten.

Die Aarewaage mit der reformierten Stadtkirche und der Festung Aarburg.
Die Aarewaage mit der reformierten Stadtkirche und der Festung Aarburg. - Nau.ch / Werner Rolli

Im Januar 2026 erhielt die Stadt Aarburg, Vertreterin des Asylverbunds gegen aussen, , dieAnfrage seitens der Gemeinde Schupfart, einen Beitritt zum Asylverbund Aarburg–Niederlenz–Kirchleerau zu prüfen.

Wie die Stadt Aarau nun mitteilt, wurden, nach eingehender Prüfung der aktuellen Kapazitäten im Asylverbund und der Aufnahmequote von Schupfart, ausreichend Kapazitäten für den Beitritt der Gemeinde Schupfart zum Asylverbund Aarburg–Niederlenz–Kirchleerau Schupfart festgestellt.

Die Stadt Aarburg verfügte faktisch noch über freie Kapazitäten von 80 Personen, wodurch der Beitritt Schupfart ohne Probleme ermöglicht werden konnte.

Neuer Vertrag erarbeitet

Basierend auf dem Zusammenarbeits- beziehungsweise Gemeindevertrag und im Sinne partnerschaftlicher interkommunaler Zusammenarbeit, wurde die Zustimmung von den bestehenden Vertragsgemeinden eingeholt und ein neuer Vertrag erarbeitet.

Es wurden keine materiellen Änderungen im bestehenden Vertrag notwendig, lediglich Ergänzungen bezüglich Übergangsbestimmungen und Aufhebung des bestehenden Gemeindevertrags.

Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten, erstmals per 31. Dezember 2027, schriftlich gekündigt werden. Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine Kündigung jederzeit möglich.

Per 1. Februar rückwirkend in Kraft getreten

Der Gemeindevertrag wurde durch die Vertragsgemeinden Niederlenz, Kirchleerau und Schupfart unterzeichnet und ist per 1. Februar 2026 rückwirkend in Kraft getreten.

Der Asylverbund erfüllt die Aufnahmepflicht für Asylsuchende und Flüchtlinge sowie die Aufgabe der Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig Aufgenommenen ohne Flüchtlingseigenschaft.

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