Murgenthal erinnert Einwohner an die Zahlung der Steuern
Wie die Gemeinde Murgenthal mitteilt, stellt die versandte Verfallsanzeige für die Steuern keine Rechnung oder Mahnung, sondern eine Erinnerung dar.

Wie die Gemeinde Murgenthal mitteilt, wurde die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern zur Zahlung bis 31. Oktober 2022 versendet.
Die Verfallsanzeige stellt keine Rechnung oder Mahnung, sondern eine Erinnerung dar.
Sie zeigt auf, was bereits bezahlt oder was dem persönlichen Konto gutgeschrieben wurde. Ein allfälliger Restbetrag ist bis zum 31. Oktober 2022 zahlbar.
Falls Einwohner einen Zahlungsaufschub benötigen, werden sie gebeten, sich rechtzeitig an die Finanzverwaltung zu wenden.
Sollte der provisorische Steuerbetrag nicht den Gegebenheiten im Bemessungsjahr entsprechen, können Einwohner beim Steueramt eine Anpassung verlangen.
Mahnung und Verzinsung
Offene Steuerforderungen werden gemahnt, und auch für provisorische Steuern kann die Betreibung eingeleitet werden.
Gemäss Paragraf 227 Absatz zwei des Steuergesetzes des Kantons Aargau wird im Bezugsverfahren eine Mahngebühr und zusätzlich eine Umtriebsgebühr im Falle einer Betreibung erhoben.
Zudem gelten gemäss Paragraf 223a Absatz drei des Steuergesetzes ab Fälligkeitsdatum die ordentlichen Verzugszinsen von 5,1 Prozent.










