Wie die Gemeinde Zofingen mitteilt, werden Grundeigentümer gebeten, bis zum 2. Juli 2022 Kontrollen und anfallende Arbeiten in ihren Grünanlagen durchzuführen.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
Ad

Wie die Gemeinde Zofingen mitteilt, behindern Bäume und Sträucher die auf Trottoirs und Strassen hinaushängen, die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kommunaler Polizeiverordnung und kantonalem Baugesetz ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss ist auf eine Höhe von 4,5 Meter und bei Trottoirs beziehungsweise Gehwegen auf mindestens drei Meter zurückzuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale, Strassenbezeichnungstafeln sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden und müssen gut sichtbar sein.

Der Werkhof Zofingen ersucht die Grundeigentümer im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, bei Bedarf diese Arbeiten bis 2. Juli 2022 auszuführen. Sollte diese Aufforderung unbeachtet bleiben, müssten notwendigen Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers in Auftrag gegeben werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Zofingen