Dank kantonaler Asylunterkunft: Aufnahmepflicht übertroffen
Seit Inbetriebnahme der kantonalen Asylunterkunft an der Kirchstrasse nimmt Oftringen mehr Schutzbedürftige auf als vorgeschrieben und profitiert finanziell.

Wie die Gemeinde Oftringen mitteilt, zeigt sich, nachdem die durch den Kanton Aargau an der Kirchstrasse 20 in Oftringen betriebene Asylunterkunft per 1. Februar 2026 in Betrieb genommen wurde, bereits in der neusten kantonalen Statistik, dass Oftringen die Aufnahmepflicht von 141 vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen/Ausländer (Ausweis F) und Schutzbedürftige (Ausweis S) mit dem ihr neu anrechenbaren Kontingent von 235 Plätzen deutlich übererfüllt.
Die in der kantonalen Asylunterkunft vorhandenen Plätze (150) werden Oftringen nämlich direkt an die Aufnahmepflicht angerechnet. Per Stichtag 1. März 2026 befanden sich 36 Personen in der kantonalen Asylunterkunft, wovon 6 Einzelreisende und 10 Familien.
Vor der Inbetriebnahme der kantonalen Asylunterkunft wies die Gemeinde Oftringen nebst den bereits in Oftringen gemeldeten Personen noch eine zusätzliche Aufnahmepflicht von 55 Personen aus.
Baurechtszins sorgt für zusätzliche Einnahmen
Die kantonale Asylunterkunft wirkt sich nicht nur positiv auf die Aufnahmepflicht Oftringens aus, sondern auch auf den finanziellen Bereich. Denn neben der deutlichen Entlastung bei den Unterbringungskosten entrichtet der Kanton Aargau der Gemeinde Oftringen für die kantonale Asylunterkunft jährlich einen Baurechtszins von 54'100 Franken.










