Wie die Gemeinde Bowil berichtet, werden Landbewirtschafter aufgefordert, die gesetzlichen Vorschriften zur korrekten Nutzung des Gewässerraums einzuhalten.
Landschaft bei Bowil mit Bauernhäusern.
Landschaft bei Bowil mit Bauernhäusern. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Seit dem 1. Juni 2011 gilt die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV). Diese verpflichtete die Kantone zur Ausscheidung von Gewässerräumen.

In der Gemeinde Bowil sind die Gewässerräume seit Mai 2021 ausgeschieden.

Die beiden Zonenpläne Gewässerräume Nord und Süd mit den genau definierten Gewässerräume pro Bach und Ort sind auf der Webseite der Gemeinde Bowil zu finden.

Der Gewässerraum wird als Korridor ausgeschieden, zu dem sowohl das Gewässer als auch die beidseitigen Uferbereiche gehören.

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Im Gewässerraum hat die Bewirtschaftung extensiv zu erfolgen. Der Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln ist im festgelegten Gewässerraum nicht zulässig.

Leider wurde in der Gemeinde Bowil festgestellt, dass sich nicht alle Landbewirtschafter vor allem beim Austragen von Gülle und Mist, an die neu geltenden Vorschriften halten.

Die Gemeinde fordert alle Landbewirtschafter höflich dazu auf, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und sich mit den neu festgelegten Gewässerräumen im betroffenen Gebiet auseinanderzusetzen.

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