Die Bevölkerung Uezwils wird gebeten, Bäume und Sträucher in ihren Gärten den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Wie die Gemeinde Uezwil berichtet, sind die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs verpflichtet, alle über das Mark hinausreichenden Äste von Bäumen und Sträucher zurückzuschneiden.

Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedungen, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden.

Diese Vorschriften gelten

Es gelten folgende Vorschriften: Bäume und Sträucher bis zu 80 Zentimeter Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf einen Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; Sträucher von mehr als 80 Zentimeter bis zu 180 cm Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf zwei Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; in den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhne von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein.

Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern können für allfällige Schäden haftbar gemacht werden. Die Land- und Gartenbesitzer werden gebeten, dafür besorgt zu sein, die vorerwähnten Bestimmungen einzuhalten.

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