Wie die Gemeinde Villmergen mitteilt, werden ab dem 1. Mai 2024 die Rechnungen für die Hundetaxe 2024 verschickt.
Das Gemeindehaus in Villmergen.
Das Gemeindehaus in Villmergen. - Nau.ch
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Personen, die einen Hund halten oder für länger als drei Monate übernehmen, gelten als Hundehaltende.

Sie haben die in Paragraf sieben Absatz eins des Hundegesetzes (HuG) normierten Sachverhalte innert zehn Tagen an die Wohnsitzgemeinde zu melden.

Hat sich im Hundebestand eine Änderung ergeben, ist dies der Einwohnerkontrolle zu melden, um eine korrekte Verrechnung der Hundetaxe vorzunehmen.

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