

Villmergen: Mahngebühr für überfällige Steuererklärungen

Die Abteilung Steuern Villmergen weist darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2021 abgelaufen ist. Viele Steuererklärungen sind bereits eingereicht worden – besten Dank dafür. Ab Mitte Juli 2022 werden an alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben oder keine Fristverlängerung verlangt haben, Mahnungen versandt.
Für die erste Mahnung werden 35 Franken und für die zweite Mahnung 50 Franken in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben. Damit der administrative Aufwand möglichst tief gehalten werden kann, werden die Steuerpflichtigen gebeten, die Steuererklärung in den nächsten Tagen nachzureichen.
Es wird daran erinnert, die Steuererklärung zu unterschreiben und den EasyTax-Ausdruck zusammen mit dem Umschlag einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung sind die nicht übermittelten Belegkopien im Umschlagbogen einzureichen. Sämtliche Steuererklärungen samt Belegen werden durch eine externe Firma eingescannt und anschliessend der Abteilung Steuern in digitalisierter Form zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Deshalb sind keine Original-Belege einzureichen, die weiterhin benötigt werden (zum Beispiel für geltend gemachte Liegenschaftsunterhaltskosten, Krankheitskosten et cetera). Die Belege werden nicht retourniert, sondern nach dem Einscannen vernichtet.