Verkehrsbeschränkung für die Maiengrünstrasse in Hägglingen
Wie die Gemeinde Hägglingen mitteilt, wird für die Maiengrünstrasse (ab Waldrand) eine Verkehrsbeschränkung verfügt.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird für die Maiengrünstrasse (ab Waldrand) in der Gemeinde Hägglingen eine Verkehrsbeschränkung verfügt.
Die Verkehrsbeschränkung umfasst eine Signaltafel Verbot für Motorwagen, Motorräder und Mofas mit Zusatztafel. Die Besucher vom Restaurant und Turm sind gestattet. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation (vom 6. August 2022 bis am 5. September 2022) dem Gemeinderat Hägglingen einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.