Wie die Gemeinde Villmergen informiert, werden Grundeigentümer dazu aufgerufen, ihre Bäume und Sträucher bis spätestens Mitte Juni 2023 zurückzuschneiden.
Gemeindehaus Villmergen
Das Villmergen Gemeindehaus. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden gebeten, ihre Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen.

Die Höhe muss bei Fahrbahnen 4,5 Meter und bei Gehwegen 2,5 Meter betragen. Hecken, Bäume und Sträucher sind auf die Grenze zurückzuschneiden.

Im Bereich von Einmündungen und Ausfahrten ist unbedingt darauf zu achten, dass die Sichtzonen freigehalten werden.

Rückschnitt der Pflanzen bis Mitte Juni 2023 zu machen

Zudem dürfen auch Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.

Der Gemeinderat bittet alle betroffenen Grundeigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher in diesem Sinne zu überprüfen und wenn erforderlich entsprechend zurückzuschneiden.

Wo die Hecken, Bäume und Sträucher nicht bis spätestens Mitte Juni 2023 zurückgeschnitten werden, wird diese Arbeit ohne weitere Anzeige an den Eigentümer auf dessen Kosten durch den Werkhof der Gemeinde Villmergen ausgeführt.

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