Sonderverordnung Regierungsrat - Massnahmen der Gemeinde Wohlen
Der Regierungsrat hat letzte Woche eine Sonderverordnung verabschiedet.

Der Regierungsrat hat letzte Woche eine Sonderverordnung verabschiedet. Er will damit drohenden Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, sowie sozialen Notständen durch die Corona-Pandemie vorbeugen.
Für die Gemeinden hat dies in den meisten Verwaltungsbereichen direkte Auswirkungen. Zum Beispiel zur Sicherstellung politischer Entscheide, bei der öffentlichen Sicherheit oder im Steuerrecht.
Die Sonderverordnung gilt für maximal sechs Monate und der Regierungsrat hebt sie ganz oder teilweise wieder auf, sobald die Massnahmen nicht mehr nötig sind. Nachfolgend ein Auszug der für die Gemeinde relevanten Massnahmen. Bei Fragen stehen alle Verwaltungsabteilungen telefonisch oder per Mail sehr gerne zur Verfügung.
Sicherstellung politischer Entscheide
Zur Sicherstellung politischer Entscheide kann für Geschäfte, die keinen Aufschub dulden, eine direkte Urnenabstimmung durchgeführt werden. Neue Verpflichtungskredite können durch den Gemeinderat mit Zustimmung der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission erlassen werden.
Neu können Gemeinderatsbeschlüsse auch in Form digitaler Meetings, wie etwa einer Telefonkonferenz, oder auf dem Zirkularweg gefasst werden. Die Frist für die Genehmigung der Jahresrechnungen wird zum 31. Dezember 2020 erstreckt.
Öffentliche Sicherheit
Die Polizei kann zur Durchsetzung und Kontrolle der Verbote, optisch-elektronische Überwachungsanlagen öffentlich zugänglicher Räume zur Echtzeitüberwachung einsetzen. Zurzeit überprüft die Regionalpolizei, in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und den Gemeinden, wo Anlagen vorhanden sind.
Seit Bekanntgabe des Notstandes durch den Bundesrat am 16. März 2020, befindet sich die Regionalpolizei in erhöhter Bereitschaft. Die Dienstzeiten, Einteilungen werden täglich analysiert und situativ angepasst. Die Patrouillen wurden verdoppelt und es wurde eigens eine Covid-19-Patrouille geschaffen.
Einsätze bedürfen einer grösseren Sicherheitsanalyse um die persönliche Sicherheit der Polizisten/innen zu gewährleisten. Nicht jeder Einsatz kann ohne Körperkontakt erledigt werden.
Die Mitarbeiter/innen sehen sich mit einer viel grösseren psychischen Belastung konfrontiert. Die Durchsetzung der verschiedenen Anordnungen und Verbote war anfänglich sehr schwierig, da die persönlichen Interessen oft über das Allgemeinwohl gestellt wurden.
So mussten Dutzende Verwarnungen, Wegweisungen und Bussen ausgesprochen werden. Die Regionalpolizei versucht die Vorgaben konsequent durchzusetzen.
Öffentliche Auflage und Akteneinsicht bei Bauvorhaben
Die Baugesuchsverfahren werden im ordentlichen Rahmen weitergeführt. Die Einsicht der Baugesuche ist jedoch nur nach telefonischer Voranmeldung möglich. Sofern die Auflageunterlagen per E-mail zugestellt werden können, hat die elektronische Zustellung 1. Priorität.
Steuerrecht
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 wird für die unselbständig erwerbenden natürlichen Personen bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Für selbständig Erwerbende, für juristische Personen sowie für Landwirtschaftsbetriebe gilt die Fristerstreckung bis zum 30. September 2020.
Es muss kein Gesuch um Fristerstreckung eingereicht werden. Für Steuerforderungen gilt ein Mahn- und Betreibungsstopp bis zum 30. Juni 2020.
Die Steuerbehörden erheben vom 1. März bis 31. Dezember 2020 bei verspäteter Zahlung der in diesem Zeitraum fälligen Kantons- und Gemeindesteuern keine Verzugszinsen. Sämtliche aktuell geltenden, besonderen Massnahmen sind auf der Webseite unter www.steuern.ag.ch zu finden.
Betreibungen
Bis am 19. April 2020 gelten die ordentlichen Betreibungsferien. Das heisst: Betreibungen welche zurzeit auf dem Betreibungsamt eingehen, werden zwar verarbeitet aber dem Schuldner erst nach Ablauf der Betreibungsferien zugestellt.
Zivilschutz
Der kantonale Führungsstab (KFS) erteilte der ZSO Aargau Ost den Auftrag, das Wohn- und Pflegezentrum Bifang vom 6. vorerst bis am 28. April 2020, in verschiedenen Bereichen mit Zivilschützern zu unterstützen.