Wie die Gemeinde Sarmenstorf mitteilt, sollen leerstehende Wohnungen, die am 1. Juni 2024 zu dauernder Miete oder zum Kauf angeboten werden, gemeldet werden.
Die Gemeindeverwaltung Sarmenstorf.
Die Gemeindeverwaltung Sarmenstorf. - Nau.ch / jpix.ch
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Mit Stichtag 1. Juni 2024 findet die eidgenössische Leerwohnungszählung statt, welche in Zusammenarbeit mit den Gemeinden durchgeführt wird.

Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zu dauernder Miete oder zum Kauf angeboten werden, der Gemeindekanzlei zu melden.

Anzugeben sind auch jene leerstehenden Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.

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