Villmergen

Reglement zur Videoüberwachung in Villmergen wurde ergänzt

Nau.ch Lokal
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Wie die Gemeinde Villmergen berichtet, hat der Gemeinderat am 31. Mai 2022 den Anhang 2 zum Reglement der Videoüberwachung erlassen.

Das Gemeindehaus in Villmergen.
Das Gemeindehaus in Villmergen. - Nau.ch

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 31. Mai 2022 den Anhang 2 zum Reglement der Videoüberwachung der Gemeinde Villmergen erlassen. Im neuen Anhang 2 sind die Standorte Sportanlage Badmatte und Schulhaus Hilfikon definiert worden.

Das bestehende Reglement zur Videoüberwachung mit dem Anhang 1 vom 3. Juni 2019 sowie der neue Anhang 2 vom 31. Mai 2022 werden im Sinne von § 105 Absatz 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 27 Absatz 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz bei der Bauverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation angerechnet, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres in Aarau erhoben werden.

Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

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