In der Gemeinde Othmarsingen wurde am 23. Juli 2021 eine Petition zur Erhaltung des Blumenrains eingereicht. Der Gemeinderat sieht keine Fehlhandlungen.
Das Gemeindehaus in Othmarsingen.
Das Gemeindehaus in Othmarsingen. - Nau.ch / jpix.ch
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Wie die Gemeinde Othmarsingen berichtet, wurde am 23. Juli 2021 die Petition «Blumenrain» eingereicht.

Die Unterzeichnenden fordern die Gemeinde auf, den aktuellen Zustand des Blumenrains zu erhalten, keine Verbreiterung der Strasse und eine neue Lösung für die Erschliessung der zu überbauenden Parzellen auszuarbeiten, keine Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt in den Blumenrain.

Während der Baugesuchsverfahren gab es die Möglichkeit der Kritik

Die Gemeinden sind verpflichtet, die Bauzonen zeitgerecht zu erschliessen. Die Erschliessung hat in der Regel im Rahmen von Sondernutzungsplänen zu erfolgen.

Das Sondernutzungsplanungsverfahren «Erschliessungsplan Blumenrain» wurde ordnungsgemäss durchgeführt und die Bürgerinnen und Bürger bzw. betroffene Personen hatten die entsprechenden Rechtsmittel zur Verfügung.

Das Baugesuch Erschliessung Blumenrain, Ausbau Strasse, wurde gestützt auf den durch den Regierungsrat am 12. Februar 2020 genehmigten Erschliessungsplan erstellt und öffentlich aufgelegt. Zum laufenden Baugesuchsverfahren können keine Aussagen gemacht werden.

Der Gemeinderat hat die Rechte der Bevölkerung berücksichtigt und gewahrt

Aus Sicht des Gemeinderates werden bzw. wurden die Rechte der Bevölkerung gewahrt. Der Gemeinderat kommt seiner gesetzlichen Pflicht nach, das Gebiet Blumenrain vollständig zu erschliessen. Es besteht kein Bedarf an zusätzlichen Instrumenten.

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